Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch bevor Sie Ihren Antrag für die Förderung von Vereinsjubiläen und Wertschätzung stellen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über unser Förderportal: www.portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich.
Mit der Förderung unterstützen wir ehrenamtliches Engagement in Thüringen. Antragsberechtigt sind:
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:
Organisationen ohne aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (nach dem 01.01.2023) benötigen eine Bestätigung der Gemeinwohlorientierung. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen zur Gemeinwohlbescheinigung sind abrufbar unter: thueringen.de
Die ausgefüllte Gemeinwohlbescheinigung muss bei der Antragstellung im Förderportal hochgeladen werden.
Die Gemeinwohlbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Ehrenamtsbeauftragten im Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt oder der örtlichen Freiwilligenagentur, sofern diese in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft steht.
Bitte beachten Sie: Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt keine Gemeinwohlbescheinigungen aus. Bitte laden Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Gemeinwohlbescheinigung im Förderportal hoch.
Die Förderung beträgt 100 Prozent der beantragten förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 500,00 Euro pro Antrag.
Ein Antrag kann einmalig pro Verein oder Initiative vom 01.05.2026 bis zum 30.09.2026 gestellt werden. Auch Ausgaben, die bereits in diesem Jahr entstanden sind, können berücksichtigt werden.
Hinweis: Die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 Euro können bereits vor Ablauf der Frist ausgeschöpft sein.
Gefördert wird ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Förderzwecke gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung:
- einmalige Jubiläen für Vereine (z. B. 1250 Jahr-Feier einer Gemeinde, 30-jähriges Bestehen des Heimatvereins), Initiativen
- besondere Auszeichnungsveranstaltungen zur Wertschätzung und Würdigung
- Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen und zur Werbung neuer Mitglieder
- Vernetzung mit anderen Initiativen und Akteuren
Förderfähig sind unter anderem:
- Büromaterial und Porto (z. B. für den Versand von Einladungen)
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Druck von Flyern oder Werbematerial)
- Anteilige Mietkosten (z. B. für die Jubiläumsveranstaltungen am Veranstaltungsort)
- Kosten für die Würdigung Ehrenamtlicher / Wertschätzung (z. B. Gutscheine, Blumen, Präsente)
- Vernetzungs- und Ehrungsveranstaltungen
- Honorare für Referenten/-innen
- Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
- Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte
Nicht förderfähig sind unter anderem:
- Jubiläen von natürlichen Personen
- unverhältnismäßig hohe Ausgaben für Catering, Gastronomie und alkoholische Getränke
- Übernachtungskosten
- GEMA-Kosten
Wichtig: Die Ausgaben müssen dem ehrenamtlichen Engagement und dessen Umsetzung dienen. Kosten für die Ausübung einer persönlichen Freizeitaktivität sind nicht förderfähig.
Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wichtig: Nachträgliche Änderungen am Antrag sind nicht möglich.
Wir werden den Antrag so schnell wie möglich bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei aufgrund der Vielzahl eingehender Anträge und Anfragen zu Verzögerungen kommen kann. Wir sind bemüht, zeitnahe Förderzusage zu erstellen und bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Über die Entscheidung des Vergabeausschusses informieren wir Sie über das Förderportal sowie per E-Mail.
Die weitere Kommunikation erfolgt digital. Sollten Sie eine Förderzusage erhalten, nutzen Sie für Anfragen, Dokumentenübermittlung sowie die Vorlage des Verwendungsnachweises bitte ausschließlich unser Förderportal.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Förderportal XFound.
Während des Antragsprozesses ist eine Vorlage für den einzureichenden Kostenplan herunterzuladen. Dieser muss ausgefüllt und im Anschluss wieder hochgeladen werden. Zur Bearbeitung benötigen Sie das Programm Microsoft Excel.
Je genauer Sie Ihre Vereins- oder Initiativarbeit (im Bereich „Selbstbeschreibung“ oder als „Anlage zum Antrag“) beschreiben, desto besser kann Ihr Antrag geprüft werden. Hilfreich sind auch Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise auf Presseberichte (alternativ Leitbild oder Konzept).
Im Bereich „Anlagen zum Antrag“ ist außerdem der Freistellungsbescheid bzw. die Gemeinwohlbescheinigung hochzuladen.
Ergeben sich weitere Fragen bei der Antragstellung, stehen wir für eine telefonische Beratung dienstags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr gerne zur Verfügung.
Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, geben Sie bitte bei sämtlicher Korrespondenz die in der Eingangsbestätigung genannte Projektnummer (SV-00…) an.
Bitte antworten Sie nicht auf automatisch generierte E-Mails aus dem Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Kontakt
Karolin Liewald
Fördermittelbearbeitung und Finanzen
E-Mail: liewald@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361 71 01 54 33
Kontakt
Doreen Werner
Fördermittelbearbeitung und Finanzen
E-Mail: werner@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361 26 28 98 40