Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen

Zur Unterstützung der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlich Engagierten.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch bevor Sie Ihren Antrag für die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen stellen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über unser Förderportal: www.portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de

Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich.

Mit der Förderung unterstützen wir ehrenamtliches Engagement in Thüringen. Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Regional und überregional wirkende eingetragene Vereine
  • Initiativen
  • Landesverbände

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:

  • politische Parteien und Organisationen
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände

Organisationen, deren Freistellungsbescheid des Finanzamtes vor dem 01.01.2023 ausgestellt wurde, benötigen eine Bestätigung ihrer Gemeinwohlorientierung. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen zur Gemeinwohlbescheinigung sind abrufbar unter: thueringen.de

Die ausgefüllte Gemeinwohlbescheinigung muss bei der Antragstellung im Förderportal hochgeladen werden.

Die Gemeinwohlbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Ehrenamtsbeauftragten im Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt oder der örtlichen Freiwilligenagentur, sofern diese in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft steht.

Bitte beachten Sie: Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt keine Gemeinwohlbescheinigungen aus. Bitte laden Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Gemeinwohlbescheinigung im Förderportal hoch.

Die Förderung beträgt 100 Prozent der beantragten förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 4.000,00 Euro pro Antrag und Verein.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten (§ 7 ThürLHO). Der Bedarf muss begründet sein und es muss ein angemessenes Kosten- und Nutzenverhältnis vorliegen.

Die Anerkennung von Referentenhonoraren erfolgt gemäß Honorarstaffel des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF). Es werden maximal 600,00 Euro brutto pro Referent und Tag von der Thüringer Ehrenamtsstiftung gefördert.

Ein Antrag kann einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 30.09.2026 gestellt werden. Auch Ausgaben, die bereits in diesem Jahr entstanden sind, können berücksichtigt werden.

Hinweis: Die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 Euro können bereits vor Ablauf der Frist ausgeschöpft sein.

Gefördert wird ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Förderzwecke gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung:

Zweck des Programms ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlich Engagierten. Die Bildungsveranstaltungen müssen so gestaltet sein, dass das bürgerschaftliche Engagement langfristig gestärkt und ausgebaut wird. Zudem sollen die Bildungsveranstaltungen die Vernetzung der bürgerschaftlich Engagierten untereinander fördern.

Die Qualifizierungsangebote sollten von anerkannten und autorisierten Fortbildungsträgern sowie freiberuflichen Seminar- und Tagungsleitern bereitgestellt werden, welche damit einen spezifischen regionalen Bedarf aufgreifen.

Gefördert werden bedarfsorientierte Qualifizierungen für bürgerschaftlich Engagierte zur Entwicklung der: 

  • Fachkompetenzen (z. B. Vereinsrecht, Fördermittelakquise, Erlernen der Altdeutschen Schrift bei Ahnenforschungsvereinen)
  • Methoden- und Medienkompetenzen (z. B. Projektmanagement, Digitalisierung)
  • Sozialkompetenzen (z. B. Arbeit mit besonderen Zielgruppen (bspw. Senioren), Rollenverteilung in Gruppen, Konfliktbearbeitung)
  • Selbstkompetenzen (z. B. Stressbewältigung und Resilienz, Selbstfürsorge).

Ziel des Erwerbs der Kompetenzen ist es, diese in der (satzungsmäßigen) Arbeit des Vereins, der Initiative bzw. des Landesverbandes erfolgreich einzusetzen beziehungsweise das erworbene Wissen aktiv an Dritte (z. B. Vereinsmitglieder) weiterzuvermitteln.

Die Qualifizierungsangebote sollen nach Möglichkeit wohnortnah durchgeführt werden. Spezielle Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte aus Thüringen können in Ausnahmefällen auch außerhalb von Thüringen wahrgenommen werden. Ebenso sind Antragsteller, die nicht in Thüringen ansässig sind, jedoch hier ehrenamtlich tätig werden, förderfähig. Möglich sind auch Online-Formate.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Büromaterial und Porto (z. B. für den Versand von Einladungen)
  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Druck von Seminarunterlagen, Einladungsflyer)
  • Anteilige Mietkosten (z. B. für die Fortbildungsveranstaltung)
  • Honorare für Referenten/-innen gemäß Honorarstaffel des TMSGAF bis zur Höchstgrenze von 600,00 Euro brutto pro Referent und Tag
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Übernachtungskosten
  • Tagungspauschale

Nicht förderfähig sind unter anderem: 

  • Politische Aus- und Weiterbildungen
  • unverhältnismäßig hohe Ausgaben für Catering, Gastronomie und alkoholische Getränke
  • Lizenzen für Sportvereine, Juleica

Wichtig: Die Ausgaben müssen dem ehrenamtlichen Engagement und dessen Umsetzung dienen. Kosten für die Ausübung einer persönlichen Freizeitaktivität sind nicht förderfähig.

Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wichtig: Nachträgliche Änderungen am Antrag sind nicht möglich.

Wir werden den Antrag so schnell wie möglich bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei aufgrund der Vielzahl eingehender Anträge und Anfragen zu Verzögerungen kommen kann. Wir sind bemüht, zeitnahe Förderzusage zu erstellen und bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Über die Entscheidung des Vergabeausschusses informieren wir Sie über das Förderportal sowie per E-Mail.

Die weitere Kommunikation erfolgt digital. Sollten Sie eine Förderzusage erhalten, nutzen Sie für Anfragen, Dokumentenübermittlung sowie die Vorlage des Verwendungsnachweises bitte ausschließlich unser Förderportal.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Förderportal XFound.

Während des Antragsprozesses ist eine Vorlage für den einzureichenden Ausgabenplan herunterzuladen. Dieser muss ausgefüllt und im Anschluss wieder hochgeladen werden. Zur Bearbeitung benötigen Sie das Programm Microsoft Excel.

Je genauer Sie Ihre Vereins- oder Initiativarbeit (im Bereich „Selbstbeschreibung“ oder als „Anlage zum Antrag“) beschreiben, desto besser kann Ihr Antrag geprüft werden. Hilfreich sind auch Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise auf Presseberichte (alternativ Leitbild oder Konzept). 

Im Bereich „Anlagen zum Antrag“ ist außerdem der Freistellungsbescheid bzw. die Gemeinwohlbescheinigung hochzuladen.


Beratung und Rückfragen

Ergeben sich weitere Fragen bei der Antragstellung, stehen wir für eine telefonische Beratung dienstags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr gerne zur Verfügung.

Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, geben Sie bitte bei sämtlicher Korrespondenz die in der Eingangsbestätigung genannte Projektnummer (QA-00…) an.

Bitte antworten Sie nicht auf automatisch generierte E-Mails aus dem Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Kontakt
Karolin Liewald
Fördermittelbearbeitung und Finanzen
E-Mail: liewald@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361 71 01 54 33

Kontakt
Doreen Werner
Fördermittelbearbeitung und Finanzen
E-Mail: werner@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361 26 28 98 40