Thüringer Ehrenamts­card

Mit der Thüringer Ehrenamtscard findet das Wirken der ehrenamtlich Tätigen in einer besonderen Form Anerkennung. Inhaber*innen genießen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, für zwei Jahre landesweit Vergünstigungen – z.B. bei dem Besuch von Museen, Sportstätten, oder Theatern.

Engagement verdient Anerkennung

Deshalb bedanken sich die Thüringer Ehrenamtsstiftung, die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Thüringer Ehrenamtscard öffentlich bei den Bürgern, die sich in besonderer Weise für ihre Mitmenschen im örtlichen Gemeinwesen einsetzen.

Inhaber der Card können in teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten attraktive Vergünstigungen für beispielsweise den Besuch von Museen, Zoos und Kinos, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, für Angebote von Hotels und Gaststätten und vielem mehr erhalten.

Eine Übersicht der Vergünstigungen finden Sie auf dieser Seite, oder in unserer Broschüre (.pdf) zum download. 

Beantragung und Vergabe

Ihr Verein, Ihre Organisation oder Ihre Gemeinde stellt einen Antrag bei dem teilnehmenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Dort muss Ihr Engagement auf dem zur Verfügung gestellten Antragsformular bestätigt werden.
Der teilnehmende Landkreis oder die teilnehmende kreisfreie Stadt vergibt die Card in eigener Verantwortung und regelt die Anzahl der auszugebenden Cards sowie ihre öffentliche Überreichung. Die Geltungsdauer beträgt zwei Jahre, eine Wiederbeantragung ist möglich.
Eine Anzahl von Thüringer Ehrenamtscards hat die Ehrenamtsstiftung zu ihrer eigenen Verfügung, um Personen zu ehren, die überregional, teilweise sogar landesweit ehrenamtlich tätig sind.

Voraussetzungen

Die Ehrenamtscard wird an ehrenamtlich Tätige vergeben, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren,
  • mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden waren,
  • ihr ehrenamtliches Engagement in dem teilnehmenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt ausüben und
  • keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.

Ihr Verein, Ihre Organisation oder Ihre Gemeinde stellt einen Antrag bei dem teilnehmenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Dort muss Ihr Engagement auf dem zur Verfügung gestellten Antragsformular bestätigt werden.  
Der teilnehmende Landkreis oder die teilnehmende kreisfreie Stadt vergibt die Card in eigener Verantwortung und regelt die Anzahl der auszugebenden Cards sowie ihre öffentliche Überreichung. Die Geltungsdauer beträgt zwei Jahre, eine Wiederbeantragung ist möglich.  
Eine Anzahl von Thüringer Ehrenamtscards hat die Ehrenamtsstiftung zu ihrer eigenen Verfügung, um Personen zu ehren, die überregional, teilweise sogar landesweit ehrenamtlich tätig sind.


1328
Zahl der gültigen Ehrenamtscards
8836
Gesamtzahl der Ehrenamtscards seit 2006