Thüringer Ehrenamts­ausweis

Der Ehrenamtsausweis berechtigt seine Inhaber*innen, im Rahmen eines Ehrenamtes für die genannte Organisation tätig zu werden und dabei anfallende Aufgaben im Namen der Organisation auszuführen.

Bei Ihnen sind ehrenamtliche Mitarbeiter/Helfer im Einsatz, welche in Ihrem Namen in der Öffentlichkeit auftreten und/oder Sie gegenüber Dritten repräsentieren (z.B. Lotsen, Seniorenbegleiter, Nothelfer)?

Es kam schon zu Vorfällen, bei denen die Glaubwürdigkeit und Kompetenz Ihrer Freiwilligen von Dritten in Frage gestellt wurden?

Mit dem Thüringer Ehrenamtsausweis können Inhaber auf Anfrage ihr Engagement ausweisen und somit das ehrliche Ansinnen und den professionellen Auftrag ihrer Tätigkeit nachweisen.

Über die Ausgabe des Ausweises bestimmt jede Trägerorganisation im Einzelnen selbst, weshalb Sie sich im Vorfeld Gedanken über Ihre Qualitätsstandards bei der Ausgabe machen sollten. Da Inhalte und Ausgestaltung eines Ehrenamtes sowohl zwischen verschiedenen Organisationen als auch innerhalb einer Organisation stark differieren können, obliegen die Anforderungen an Freiwillige Ihnen, der Einsatzstelle.

FÜHRUNGSZEUGNIS

Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage eines Führungszeugnisses unabdingbar. Auch wenn es in der Altenhilfe keine gesetzliche Regelung gibt wäre es denkbar, dies als Anforderung an die Ausgabe eines Ehrenamtsausweises zu knüpfen.

DAUER DES EHRENAMTES

Um eine inflationäre Ausgabe der Ausweise zu verhindern, wäre hier eine Anforderung an die bisherige Dauer (z.B. zwei Jahre) des Ehrenamtes denkbar. Bitte beachten Sie hierbei die Spezifika Ihres Engagementfeldes, denn haben Sie viele Ehrenamtliche, die sich spontan engagieren und deren Unterstützung eher kurzzeitig ist, würde ein solches Kriterium weniger Sinn ergeben.

MITGLIEDSCHAFT

Sie unterscheiden in Ihrer Organisation zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern?
Auch dies könnte ein Kriterium darstellen, mit dem Sie die Standards des Ausweises festsetzen. Bitte beachten Sie aber, dass z.B. Integrationslotsen mit und ohne Mitgliedschaft gleiche inhaltliche Herausforderungen haben Die Gültigkeit des Thüringer Ehrenamtsausweises wird individuell durch die Trägerorganisation bestimmt und ist bei der Beantragung in Verbindung mit einem Logo anzugeben.

Über den Ehrenamtsausweis

Aus einem gesellschaftlichen Impuls heraus entstand im Jahr 2016 die Idee des Thüringer Ehrenamtsausweises: Engagierte der Geflüchtetenhilfe benötigen oft eine Legitimation gegenüber Behörden oder Ärzten, wenn sie Familien und Einzelpersonen aus Gründen der Sprachmittlung dorthin begleiten.
Diesen Bedarf griff die Thüringer Ehrenamtsstiftung auf und entwickelte gemeinsam mit dem Caritasverband Erfurt sowie Vertreter*innen der öffentlichen Verwaltung den Thüringer Ehrenamtsausweis. Der Thüringer Ehrenamtsausweis berechtigt seine Inhaber*innen, im Rahmen eines Ehrenamtes für die genannte Organisation tätig zu werden und dabei anfallende Aufgaben im Namen der Organisation auszuführen. 

Auch die Bereiche, in welchen die Vorlagen von Ehrenamtsausweisen sinnvoll sind, wurden im Laufe der Jahre vielfältiger. So kommen die Ausweise jetzt auch in der Nachbarschaftshilfe, als Zusatz in der Kinder- und Jugendbetreuung sowie in der Pflegebegleitung zum Einsatz und schaffen gegenüber den Zielgruppen Sicherheit. Damit ist der Thüringer Ehrenamtsausweis ein etabliertes Mittel um das ehrliche Ansinnen und den professionellen Auftrag von Engagement nachzuweisen.

Die Beantragung des Thüringer Ehrenamtsausweises bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung findet über die Trägerorganisationen statt. Bitte verwenden Sie hierfür das Antragsformular und senden Sie dieses ausgefüllt zusammen mit einem druckfähigen Logo Ihrer Institution an info@thueringer-ehrenamtsstiftung.de. 
Zusammen mit dem Thüringer Ehrenamtsausweis erhalten die Trägerorganisationen außerdem einen Leitfaden zur Ausgabe.

Die Gültigkeit des Ehrenamtsausweises beträgt durchschnittlich zwei Jahre.

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Aktive Ausweise
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Ausgereichte Ausweise sein 2016