Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen sowie aus Zuweisungen Dritter, insbesondere des Freistaats Thüringen, Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten in Thüringen. Die vorliegenden Vergabegrundsätze bilden den verbindlichen Rahmen für die Gewährung und Weiterleitung von Fördermitteln durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung und gewährleisten Transparenz, Nachvollziehbarkeit sowie Gleichbehandlung im gesamten Förderverfahren.
Die Förderung erfolgt sowohl aus dem institutionellen Haushalt der Stiftung nach Maßgabe der Arbeitshinweise zur institutionellen Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung (Arbeitshinweise TES) als auch im Rahmen der Förderung aus dem „Landesprogramm zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes im Freistaat Thüringen“ (§ 5 Abs. 2 ThürEhrAG), im Folgenden „Landesprogramm“. Für letztere gilt eine etwaige Programmvereinbarung mit dem Freistaat Thüringen gemäß der Rahmenrichtline zur Umsetzung des Thüringer Ehrenamtsgesetzes (RRLThürEhrAG), Teil B II.2.2 in Verbindung mit der Förderrichtlinie „Zuwendungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im Freistaat Thüringen - FöRi ZEETH“ (Anlage 2 zur RRL-ThürEhrAG), im Folgenden als „Programmvereinbarung“ bezeichnet, in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Mitglieder des Vergabeausschusses
Herr Dr. Niels Lange, Thüringer Ehrenamtsstiftung
Frau Christine Schwarzbach, Landesfrauenrat Thüringen e.V.
Herr Karsten Utterodt, Thüringer Feuerwehrverband e.V.
Herr Dr. Claudio Kullmann, Katholisches Büro
Frau Judith Drühe, Landeskulturrat
entscheiden auf Grundlage folgender Anforderungsprofile: