Die Vergabe­grundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, und aus Zustiftungen nach Maßgabe dieser Vergabegrundsätze Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit in Thüringen.

Ziel und Zweck der Förderung ist es, die Zuwendungsempfänger dabei zu unterstützen, in ihrem Zuständigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Hierbei soll auch die gesellschaftliche Mitwirkung von Arbeitslosen gefördert werden, soweit sie durch ehrenamtliche gemeinnützige Tätigkeit erbracht wird.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Die Zuwendungen werden insbesondere gewährt für:

  • Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
  • die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
  • Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise,
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
  • die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • die Förderung von Modellprojekten.

Zuwendungsempfänger sind in Thüringen wirkende Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Landkreise und kreisfreie Städte.

  • Gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten, die durch Maßnahmen im Sinne der Ziffer 2 dieser Vergabegrundsätze gewürdigt und gefördert werden sollen, sind unentgeltlich zu erbringen. Auslagenerstattungen oder Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt. Die Gemeinnützigkeit bestimmt sich insbesondere nach den §§ 52 bis 55 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die nach Ziffer 2 dieser Vergabegrundsätze durch die Zuwendungsempfänger geförderten Personen müssen ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Freistaat Thüringen haben oder ihr Ehrenamt im Freistaat Thüringen ausüben.
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.

Die kommunalen Zuwendungsempfänger sollen die gemeinnützig ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände bei der Festlegung des Beteiligungsverfahrens beratend einbeziehen.

Über das Beteiligungsverfahren ist im Rahmen der Verwendungsnachweisführung zu berichten.

  • Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Die Verteilung der Fördermittel für die Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt sich auf der Basis der Einwohnerzahlen gemäß den Angaben des Statistischen Landesamtes.

  • Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich an die Thüringer Ehrenamtsstiftung, Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt zu richten.
  • Die Anträge für die Mitgliedsverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, des Landessportbundes Thüringen e. V., des Landesjugendringes Thüringen e. V. sowie der Landkreise und kreisfreien Städte müssen bis zum 30. November des Vorjahres vorliegen. Ansonsten ist Antragsschluss der 30. Juni des laufenden Jahres.
  • Die unter der Ziffer 7.1 Satz 2 genannten Zuwendungsempfänger erhalten die Zuwendung in drei Raten. Die erste Rate wird auf Anforderung, die zweite Rate zum 1. Juni und die dritte Rate zum 1. September ausgezahlt.
  • Für überregionale Projekte der Kirchen, von anerkannten Religionsgemeinschaften und in allen anderen Fällen erfolgt die Auszahlung auf einen Mittelabruf. Die Zuwendung soll nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen im Rahmen ihrer Zweckbestimmung benötigt wird.

Die Mitgliedsverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der Landessportbund Thüringen e. V. und der Landesjugendring Thüringen e. V. können die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährte Zuwendung ebenfalls in eigener Zuständigkeit auf Grund der Anträge ihrer Verbandsmitglieder an diese ausreichen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährte Zuwendung in eigener Zuständigkeit auf Grund eines Antrages ausreichen.

  1. Mit der Annahme und Bestätigung der Bewilligung verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gegenüber der Thüringer Ehrenamtsstiftung nachzuweisen.
  2. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
  3. Der Zuwendungsempfänger hat Belege und Verträge sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, soweit nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Weitergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.
  4. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und zu prüfen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.
  5. Die Prüfungsrechte des Rechnungshofs oder seiner mit der Prüfung beauftragten Rechnungsprüfungsstellen bleiben hiervon unberührt.

  • Die Gewährung einer Zuwendung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. In einem solchen Falle sind die dem Zuwendungsempfänger gewährten Mittel von ihm der Thüringer Ehrenamtsstiftung zu erstatten.
  • Ein wichtiger Grund für den Widerruf ist insbesondere gegeben, wenn
  • die Voraussetzungen für die Gewährung nachträglich entfallen sind,
  • die Gewährung der Zuwendung durch Angaben des Zuwendungsempfängers zustande gekommen ist, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,
  • der Zuwendungsempfänger bestimmten, mit der Gewährung der Mittel benannten Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Der Erstattungsanspruch ist mit seiner Entstehung fällig und mit 6 v. H. jährlich zu verzinsen.
  • Von der Geltendmachung des Zinsanspruchs kann insbesondere abgesehen werden, wenn der Zuwendungsempfänger die Umstände, die zum Widerruf der Zuwendung aus wichtigem Grund geführt haben, nicht zu vertreten hat und den zu erstattenden Betrag innerhalb der gesetzten Frist leistet.

Schlussbestimmungen
Soweit die tatsächlichen und sachlichen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall dies erfordern, können in einem solchen Einzelfall Abweichungen von diesen Vergabegrundsätzen zugelassen werden.

Inkrafttreten
Diese Vergabegrundsätze treten am 1. Januar 2004 in Kraft.

Erfurt, der 04.09.2003

Der Vorsitzende des Stiftungsrates der Thüringer Ehrenamtsstiftung

Dr. Klaus Zeh

Anforderungsprofil auf Grundlage der Vergabegrundsätze (Stand: 05.2023)

Die Mitglieder des Vergabeausschusses

Herr Dr. Niels Lange, Thüringer Ehrenamtsstiftung
Herr Karsten Utterodt, Thüringer Feuerwehrverband e.V.
Frau Karola Stange, DIE LINKE. Fraktion im Thüringer Landtag (MdL)
Frau Christine Schwarzbach, Landesfrauenrat Thüringen e.V.
Herr Friedrich Hermann, Senior Expert Service (SES)

entscheiden auf Grundlage folgender Anforderungsprofile:

Hier wird besonders berücksichtigt:

Unterstützung, Förderung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in Thüringen von Initiativen und regional wirkenden Vereinen, die keine weitere Förderung erhalten:

  1. einmalige Jubiläen für Vereine, Initiativen, kleinere Organisationen (100 – 200 €)
  2. besondere Auszeichnungsveranstaltungen zur Wertschätzung und Würdigung (200 – 500 €)
  3. Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen und zur Werbung neuer Mitglieder (bis zu 500 €)
  4. Vernetzung mit anderen Initiativen und Akteuren
  5. Fortbildung für kleinere Initiativen und Vereinsvorstände/einmaliges Coaching (bis zu 500 €)

  • Öffentlichkeitsarbeit, Würdigung und Wertschätzung (Auszeichnungsveranstaltungen)
  • Gewinnung neuer Mitglieder sowie Anschub und Etablierung neuer innovativer Formen des Engagements in Thüringen durch die landesweiten Untergliederungen (1.500 - 2.000 €)
  • Spezielle Qualifizierung und Fortbildung von Multiplikatoren, wie z. B. im Hospiz, im Weiße Ring, bei den Grünen Damen, etc. (2000 – 4000 €)

    Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Intensität, der Dauer und den Anforderungen an die Ehrenamtlichen. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen die Reichweite, die Mitgliederanzahl sowie die Wirkung des Landesverbandes. 

  • Die Qualifizierungsangebote sollen wohnortnah angeboten werden. Insbesondere Bildungsveranstaltungen im ländlichen Raum bedürfen einer stärkeren finanziellen Förderung.
  • Die Bildungsangebote müssen für alle Interessierten offen sein. Sie sollen sich nicht ausschließlich an Mitglieder eines bestimmten Vereines richten.
  • Die angebotenen Qualifizierungen sollen eine Multiplikationswirkung haben und nachhaltig sein.
  • Die Bildungsveranstaltungen müssen so gestaltet sein, dass das bürgerschaftliche Engagement langfristig gestärkt und ausgebaut wird. Zudem sollen sie die Vernetzung der bürgerschaftlich Engagierten untereinander fördern.
  • Die Qualifizierungsveranstaltungen sollen zu geringen Kosten angeboten werden.
  • Bürgerschaftlich Engagierte leisten ihren Dienst für die Gesellschaft. Dies muss bei der Kostengestaltung berücksichtigt werden.
  • Es sollen vor allem bedarfsorientierte Qualifizierungen für bürgerschaftlich Engagierte angeboten werden. Bedarfe gibt es insbesondere in den Bereichen „Nachwuchsgewinnung“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Projektmanagement“, „Fundraising“, „Arbeit mit Senioren“ und „Haftung im Ehrenamt“.
  • Nach Möglichkeit sollen die Bildungsveranstaltungen eine Methodenvielfalt vorweisen. Damit das Erlernte in den Qualifizierungsangeboten auch in der Praxis angewendet werden kann, bedarf es vielfältiger Methoden der Wissensvermittlung.
  • Unterstützung von speziellen Fortbildungsangeboten, die einen besonderen spezifischen Bedarf von ehrenamtlich Engagierten aus Thüringen auch außerhalb von Thüringen
  • wahrnehmen können 

Es sollten Angebote sein, die von anerkannten und autorisierten Fortbildungsträgern zusätzlich bereitgestellt werden, welche damit einen spezifisch, regionalen Bedarf aufgreifen. Der Bedarf muss begründet sein und es sollte ein angemessenes Kosten- und Nutzenverhältnis vorliegen. Die
Bezuschussung der Angebote dient zur Realisierung der individuellen Fortbildungsbedarfe der Ehrenamtlichen in Thüringen. Das Budget reicht von 200 € bis 2.000 €.

Herzlichen Glückwunsch der Thüringer Ehrenamtsstiftung zum 20-jährigen Bestehen. Wir sagen heute einmal ein großes Dankeschön für die stets nette und unkomplizierte Kommunikation und natürlich für die finanzielle Unterstützung unserer Seniorenprojekte. Ihr seid ein echter Motivator für die fleißigen, ehrenamtlichen Helfer. Weiter so!
— Anja Schneider
Leiterin der „LachfALTen“ gUG (haftungsbeschränkt)

Infrastrukturförderung

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung sorgt für die grundlegende Förderung der Freiwilligenagenturen in Thüringen. Neben der fachlichen Beratung werden Vernetzungsangebote unterbreitet und der Aufbau sowie Qualitätsentwicklungsprozesse in den Organisationen begleitet. 
Im Jahr 2022 startete die Offensive zur Etablierung neuer Freiwilligenagenturen mit Schwerpunkt im ländlichen Raum. Damit konnte ein starker Aufwuchs der Förderung erreicht werden.

Freiwilligenagenturen sind in Thüringen seit über 20 Jahren wichtige Infrastrukturen zur Förderung einer lebendigen, offenen und vielfältigen Bürgergesellschaft. Ein Großteil der Bestandsagenturen nutzt bereits die neue umfangreichere Förderung. 

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gern an die Mitarbeitenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Kontakt und Information: neiser(at)thueringer-ehrenamtsstiftung.de


Mit der Zuwendungsbeschied des Thüringer Landesverwaltungsamt des Freistaats Thüringen wurden der Thüringer Ehrenamtsstiftung im Jahr 2023 insgesamt 3.575.500 € für die Erfüllung des Stiftungszwecks gem. §2 der Stiftungssatzung bewilligt. Davon stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Fördersumme von 888.000 € zur Verfügung. Mit diesen Geldern würdigen und fördern die Landkreise und kreisfreien Städte das ehrenamtliche Engagement der regional wirkenden Vereine, Verbände, Institutionen und Initiativen.

Die Aufteilung (Landkreise und Städte | Zuwendungshöhe in €) auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist wie folgt:

Landratsamt Altenburger Land | 36.970,00 €
Landratsamt Eichsfeld | 41.830,00 €
Landratsamt Gotha | 58.350,00 €
Landratsamt Greiz | 40.470,00 €
Landratsamt Hildburghausen | 26.140,00 €
Landratsamt Ilm-Kreis | 44.370,00 €
Landratsamt Kyffhäuserkreis | 30.720,00 €
Landratsamt Nordhausen | 34.400,00 €
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | 34.740,00 €
Landratsamt Saale-Orla-Kreis | 33.280,00 €
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | 42.520,00 €
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen | 51.980.00 €
Landratsamt Sömmerda | 28.930,00 €
Landratsamt Sonneberg | 23.800,00 €
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | 42.640,00 €
Landratsamt Wartburgkreis | 66.910,00 €
Landratsamt Weimarer Land | 34.570,00 €
Stadtverwaltung Erfurt | 88.780,00 €
Stadtverwaltung Gera | 38.470,00 €
Stadtverwaltung Jena | 46.530,00 €
Stadtverwaltung Suhl | 15.180,00 €
Stadtverwaltung Weimar | 27.430,00 €

Gesamtsumme für Landkreise und kreisfreie Städte | 888.000,00 €

Für die Mitgliedsverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, den Landessportbund Thüringen e. V. und den Landesjugendring Thüringen e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von 330.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel dienen insbesondere der Fortbildung für ehrenamtlich Tätige, zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, zur Motivierung und Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen zur Würdigung ehrenamtlich Tätiger.

Der Vergabeausschuss der Thüringer Ehrenamtsstiftung entschied in 2023 zudem über weitere Zuwendungen in Höhe von 147.450,00 €.

Den Freiwilligenagenturen in Thüringen gewährte die Stiftung eine Zuwendung in Höhe von 413.384,00 €. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden zur Deckung der Personal- und Sachkosten eingesetzt, um eine qualitätsgerechte Arbeit der Thüringer Freiwilligenagenturen zu ermöglichen. 

Mit dem Projekt „Nebenan Angekommen“ unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung über Projektpartner vor Ort lokale Projekte in Höhe von 226.000,00 €. Damit werden Organisationen und Initiativen vor Ort gestärkt, um eine Plattform für Erfahrungsaustausch und kollektives Lernen zu schaffen.

Das Förderprogramm "Aktiv vor Ort" unterstützte 2023 ländlich geprägte und gemeinwohlorientierte Vereine und Initiativen mit 746.087,00 €. Die Förderung diente der Übernahme laufender Kosten, bei der Umsetzung von Auszeichnungen, Weiterbildungen und bei der Digitalisierung des Vereinsalltages.

Mit der Zuwendungsbeschied der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH wurden der Thüringer Ehrenamtsstiftung im Jahr 2022 insgesamt 3.097.975 € für die Erfüllung des Stiftungszwecks gem. §2 der Stiftungssatzung bewilligt. Davon stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Fördersumme von 842.800 € zur Verfügung. Mit diesen Geldern würdigen und fördern die Landkreise und kreisfreien Städte das ehrenamtliche Engagement der regional wirkenden Vereine, Verbände, Institutionen und Initiativen.

Die Aufteilung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist wie folgt:

Landkreise und Städte | Zuwendungshöhe in €

Landratsamt Altenburger Land | 35.120,00 €
Landratsamt Eichsfeld | 39.540,00 €
Landratsamt Gotha | 53.490,00 €
Landratsamt Greiz | 38.430,00 €
Landratsamt Hildburghausen | 24.900,00 €
Landratsamt Ilm-Kreis | 41.980,00 €
Landratsamt Kyffhäuserkreis | 29.220,00 €
Landratsamt Nordhausen | 32.780,00 €
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | 32.920,00 €
Landratsamt Saale-Orla-Kreis | 31.660,00 €
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | 40.600,00 €
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen | 49.390.00 €
Landratsamt Sömmerda | 27.470,00 €
Landratsamt Sonneberg | 22.670,00 €
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | 40.420,00 €
Landratsamt Wartburgkreis | 63.580,00 €
Landratsamt Weimarer Land | 32.710,00 €
Stadtverwaltung Erfurt | 84.940,00 €
Stadtverwaltung Gera | 36.620,00 €
Stadtverwaltung Jena | 44.020,00 €
Stadtverwaltung Suhl | 14.470,00 €
Stadtverwaltung Weimar | 25.870,00 €

Gesamtsumme für Landkreise und kreisfreie Städte | 842.800,00 €

Für die Mitgliedsverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, den Landessportbund Thüringen e. V. und den Landesjugendring Thüringen e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von 313.000 € zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel dienen insbesondere der Fortbildung für ehrenamtlich Tätige, zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, zur Motivierung und Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen zur Würdigung ehrenamtlich Tätiger.

Der Vergabeausschuss der Thüringer Ehrenamtsstiftung entschied in 2022 zudem über weitere Zuwendungen in Höhe von 120.210,00 €.

Mit dem Projekt „Nebenan Angekommen“ unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung über Projektpartner vor Ort lokale Projekte in Höhe von  174.000,00 €. Damit werden Organisationen und Initiativen vor Ort gestärkt um eine Plattform für Erfahrungsaustausch und kollektives Lernen zu schaffen.

Das Förderprogramm "Aktiv vor Ort" unterstützte 2021 ländlich geprägte und gemeinwohlorientierte Vereine und Initiativen mit 1.050.000,00 €. Die Förderung diente der Übernahme laufender Kosten, bei der Umsetzung von Auszeichnungen, Weiterbildungen und bei der Digitalisierung des Vereinsalltages.

Mit der Zuwendungsbeschied der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH wurden der Thüringer Ehrenamtsstiftung im Jahr 2021 insgesamt 3.375.900,00 € für die Erfüllung des Stiftungszwecks gem. §2 der Stiftungssatzung bewilligt. Davon stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Fördersumme von 836.560,00 € zur Verfügung. Mit diesen Geldern würdigen und fördern die Landkreise und kreisfreien Städte das ehrenamtliche Engagement der regional wirkenden Vereine, Verbände, Institutionen und Initiativen.

Die Aufteilung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist wie folgt:

Landkreise und Städte | Zuwendungshöhe in €

Landratsamt Altenburger Land | 35.050,00 €
Landratsamt Eichsfeld | 39.220,00 €
Landratsamt Gotha | 52.900,00 €
Landratsamt Greiz | 38.190,00 €
Landratsamt Hildburghausen | 24.780,00 €
Landratsamt Ilm-Kreis | 41.660,00 €
Landratsamt Kyffhäuserkreis | 29.110,00 €
Landratsamt Nordhausen | 32.710,00 €
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | 32.530,00 €
Landratsamt Saale-Orla-Kreis | 31.490,00 €
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | 40.470,00 €
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen | 48.980.00 €
Landratsamt Sömmerda | 27.220,00 €
Landratsamt Sonneberg | 22.630,00 €
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | 40.090,00 €
Landratsamt Wartburgkreis | 46.650,00 €
Landratsamt Weimarer Land | 32.222,00 €
Stadtverwaltung Eisenach | 16.570,00 €
Stadtverwaltung Erfurt | 83.910,00 €
Stadtverwaltung Gera | 36.520,00 €
Stadtverwaltung Jena | 43.660,00 €
Stadtverwaltung Suhl | 14.443,00 €
Stadtverwaltung Weimar | 25.580,00 €

Gesamtsumme für Landkreise und kreisfreie Städte | 836.560,00 €

Für die Mitgliedsverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, den Landessportbund Thüringen e. V. und den Landesjugendring Thüringen e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 346.350 € zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel dienen insbesondere der Fortbildung für ehrenamtlich Tätige, zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, zur Motivierung und Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen zur Würdigung ehrenamtlich Tätiger.

Der Vergabeausschuss der Thüringer Ehrenamtsstiftung entschied in 2020 zudem über weitere Zuwendungen in Höhe von 129.530,40 €.

Mit dem Projekt „Nebenan Angekommen“ unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung über Projektpartner vor Ort lokale Projekte in Höhe von  174.000,00 €. Damit werden Organisationen und Initiativen vor Ort gestärkt um eine Plattform für Erfahrungsaustausch und kollektives Lernen zu schaffen.

Durch den, bedingt durch die Corona Pandemie, aufgelegten Sonderfonds Vereine in Not stellte die Thüringer Ehrenamtsstiftung die Handlungsfähigkeit auch kleinster zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Zuwendungen in Gesamthöhe von 300.000,00 € sicher.

Das Förderprogramm "Aktiv vor Ort" unterstützte 2021 ländlich geprägte und gemeinwohlorientierte Vereine und Initiativen mit 900.000 €. Die Förderung diente der Übernahme laufender Kosten, bei der Umsetzung von Auszeichnungen, Weiterbildungen und bei der Digitalisierung des Vereinsalltages.

Mit der Zuwendungsbeschied der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH wurden der Thüringer Ehrenamtsstiftung im Jahr 2020 2.185.348,80 € für die Erfüllung des Stiftungszwecks gem. §2 der Stiftungssatzung bewilligt. Davon stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Fördersumme von 802.003,00 € zur Verfügung. Mit diesen Geldern würdigen und fördern die Landkreise und kreisfreien Städte das ehrenamtliche Engagement der regional wirkenden Vereine, Verbände, Institutionen und Initiativen.

Die Aufteilung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist wie folgt:

Landkreise und Städte | Zuwendungshöhe in €

Landratsamt Altenburger Land | 33.720,00 €
Landratsamt Eichsfeld | 37.560,00 €
Landratsamt Gotha | 50.590,00 €
Landratsamt Greiz | 36.730,00 €
Landratsamt Hildburghausen | 23.780,00 €
Landratsamt Ilm-Kreis | 39.900,00 €
Landratsamt Kyffhäuserkreis | 28.070,00 €
Landratsamt Nordhausen | 31.370,00 €
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | 31.080,00 €
Landratsamt Saale-Orla-Kreis | 30.260,00 €
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | 38.970,00 €
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen | 47.020.00 €
Landratsamt Sömmerda | 26.070,00 €
Landratsamt Sonneberg | 21.860,00 €
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | 38.510,00 €
Landratsamt Wartburgkreis | 44.800,00 €
Landratsamt Weimarer Land | 30.670,00 €
Stadtverwaltung Eisenach | 15.860,00 €
Stadtverwaltung Erfurt | 79.973,00 €
Stadtverwaltung Gera | 35.230,00 €
Stadtverwaltung Jena | 41.690,00 €
Stadtverwaltung Suhl | 13.830,00 €
Stadtverwaltung Weimar | 24.360,00 €

Gesamtsumme für Landkreise und kreisfreie Städte | 802.003,00 €

Für die Mitgliedsverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, den Landessportbund Thüringen e. V. und den Landesjugendring Thüringen e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 293.755 € zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel dienen insbesondere der Fortbildung für ehrenamtlich Tätige, zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, zur Motivierung und Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen zur Würdigung ehrenamtlich Tätiger.

Der Vergabeausschuss der Thüringer Ehrenamtsstiftung entschied in 2020 zudem über weitere Zuwendungen in Höhe von 119.460,00 €.

Mit dem Projekt „Nebenan Angekommen“ unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung über Projektpartner vor Ort lokale Projekte in Höhe von  160.000,00 €. Damit werden Organisationen und Initiativen vor Ort gestärkt um eine Plattform für Erfahrungsaustausch und kollektives Lernen zu schaffen.

Der aufgrund der Corona Pandemie aufgelegte im aktuellen FensterFonds Nachbarschaftshilfe unterstützte 236 Projekte der selbstorganisierten, ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe mit einer Zuwendungshöhe von 34.009,00 €. 13 zusätzliche Projekte der Nachbarschaftshilfe wurden durch den Engagementfonds "nebenan angekommen" in Höhe von 3.313,86€  mitgefördert.

Durch den, bedingt durch die Corona Pandemie, aufgelegten Öffnet internen Link im aktuellen FensterSonderfonds Vereine in Not stellte die Thüringer Ehrenamtsstiftung die Handlungsfähigkeit auch kleinster zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Zuwendungen in Gesamthöhe von 500.000,00 € sicher.

Mit Bescheid durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit des Freistaates Thüringen wurden der Thüringer Ehrenamtsstiftung im Jahr 2019 1.541.200,00 € für die Erfüllung des Stiftungszwecks gem. §2 der Stiftungssatzung bewilligt. Davon stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Fördersumme von 842.800,00 € zur Verfügung. Mit diesen Geldern würdigen und fördern die Landkreise und kreisfreien Städte das ehrenamtliche Engagement der regional wirkenden Vereine, Verbände, Institutionen und Initiativen.

Die Aufteilung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist wie folgt:

Landkreise und Städte | Zuwendungshöhe in €

Landratsamt Altenburger Land | 35.370,00 €
Landratsamt Eichsfeld 37.560,00 €
Landratsamt Gotha | 52.950,00 €
Landratsamt Greiz | 38.630,00 €
Landratsamt Hildburghausen | 24.910,00 €
Landratsamt Ilm-Kreis | 42.470,00 €
Landratsamt Kyffhäuserkreis | 29.505,00 €
Landratsamt Nordhausen | 32.950,00 €
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | 32.490,00 €
Landratsamt Saale-Orla-Kreis | 31.720,00 €
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | 41.810,00 €
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen | 47.970.00 €
Landratsamt Sömmerda | 28.045,00 €
Landratsamt Sonneberg | 22.010,00 €
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | 40.380,00 €
Landratsamt Wartburgkreis | 48.310,00 €
Landratsamt Weimarer Land | 34.580,00 €
Stadtverwaltung Eisenach | 16.670,00 €
Stadtverwaltung Erfurt | 83.320,00 €
Stadtverwaltung Gera | 37.010,00 €
Stadtverwaltung Jena | 43.410,00 €
Stadtverwaltung Suhl | 13.690,00 €
Stadtverwaltung Weimar | 25.270,00 €

Gesamtsumme für Landkreise und kreisfreie Städte | 842.800,00 €

Für die Mitgliedsverbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, den Landessportbund Thüringen e. V. und den Landesjugendring Thüringen e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 318.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel dienen insbesondere der Fortbildung für ehrenamtlich Tätige, zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, zur Motivierung und Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen zur Würdigung ehrenamtlich Tätiger.

Der Vergabeausschuss der Thüringer Ehrenamtsstiftung entschied in 2019 zudem über weitere Zuwendungen in Höhe von 112.750,00 €.

Mit dem Projekt „Nebenan Angekommen“ unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung über Projektpartner vor Ort lokale Projekte in Höhe von  170.000,00 €. Damit werden Organisationen und Initiativen vor Ort gestärkt um eine Plattform für Erfahrungsaustausch und kollektives Lernen zu schaffen.

Mit Bescheid durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit des Freistaates Thüringen wurden der Thüringer Ehrenamtsstiftung im Jahr 2018 1.751.920,00 € für die Erfüllung des Stiftungszwecks gem. §2 der Stiftungssatzung bewilligt.
Davon stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Fördersumme von 928.230,00 € zur Verfügung. Mit diesen Geldern würdigen und fördern die Landkreise und kreisfreien Städte das ehrenamtliche Engagement der regional wirkenden Vereine, Verbände, Institutionen und Initiativen.

Die Aufteilung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist wie folgt:

Landkreise und Städte | Zuwendungshöhe in €

Landratsamt Altenburger Land | 39.400,00 €
Landratsamt Eichsfeld | 43.460,00 €
Landratsamt Gotha | 58.260,00 €
Landratsamt Greiz | 42.890,00 €
Landratsamt Hildburghausen | 27.670,00 €
Landratsamt Ilm-Kreis | 46.960,00 €
Landratsamt Kyffhäuserkreis | 32.890,00 €
Landratsamt Nordhausen | 32.950,00 €
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis | 36.360,00 €
Landratsamt Saale-Orla-Kreis | 35.420,00 €
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt | 46.580,00 €
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen | 53.120.00 €
Landratsamt Sömmerda | 30.160,00 €
Landratsamt Sonneberg | 24.310,00 €
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | 44.710,00 €
Landratsamt Wartburgkreis | 53.640,00 €
Landratsamt Weimarer Land | 35.400,00 €
Stadtverwaltung Eisenach | 18.310,00 €
Stadtverwaltung Erfurt | 90.780,00 €
Stadtverwaltung Gera | 40.760,00€
Stadtverwaltung Jena | 47.450,00 €
Stadtverwaltung Suhl | 15.320,00 €
Stadtverwaltung Weimar | 27.680,00 €

Gesamtsumme für Landkreise und kreisfreie Städte | 928.823,00 €

Für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, den Landessportbund Thüringen e. V. und den Landesjugendring Thüringen e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von 318.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel dienen insbesondere der Fortbildung für ehrenamtlich Tätige, zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, zur Motivierung und Gewinnung von ehrenamtlich Engagierten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen zur Würdigung ehrenamtlich Tätiger.

Der Vergabeausschuss der Thüringer Ehrenamtsstiftung entschied in 2018 zudem über weitere Zuwendungen in Höhe von 116.520,00 €.

Mit dem Projekt „Nebenan Angekommen“ unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung über Projektpartner vor Ort lokale Projekte in Höhe von  160.000,00 €. Damit werden Organisationen und Initiativen vor Ort gestärkt um eine Plattform für Erfahrungsaustausch und kollektives Lernen zu schaffen.