Am 7. Juni 2024 hat der Thüringer Landtag das deutschlandweit erste Ehrenamtsgesetz beschlossen. "Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Umsetzung des in Artikel 41a der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschriebenen Staatsziels zum Schutz und zur Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für die Gesellschaft." (Artikel 1 Thüringer Ehrenamtsgesetz, § 1 Ziel des Gesetzes).

Bestandteil des Gesetzes ist ein Landesprogramm, das darauf abzielt, ehrenamtliches Engagement nachhaltig zu stärken. Aktuell arbeitet die Landesregierung an der Richtlinie zur Umsetzung des Programms.

Auch unsere Stiftung bereitet sich intensiv auf die neuen Herausforderungen vor, die damit einhergehen. Dazu gehört unter anderem eine personelle Verstärkung unserer Geschäftsstelle, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der Digitalisierung, um Anträge schneller und effizienter bearbeiten sowie Fördergelder weiterhin möglichst unbürokratisch ausreichen zu können. Wir bitten um Verständnis, dass diese umfangreichen Veränderungen Zeit benötigen, und danken für Ihre Geduld.

Trotz der internen Modernisierungsprozesse bleibt der Ausbau der Engagement-Infrastruktur in Thüringen eine Kernaufgabe der Stiftung. Derzeit gibt es 19 Freiwilligenagenturen im Land. Ziel ist es, diese Zahl weiter zu erhöhen und die Agenturen besser auszustatten. #miteinander

 

Das neue Ehrenamtsgesetz gibt uns die Möglichkeit, die Engagementförderung in Thüringen auf eine neue Ebene zu heben. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den Ehrenamtlichen und unseren Partnern die Chancen zu nutzen, die sich daraus ergeben.
— Frank Krätzschmar
Vorstandsvorsitzender der Thüringer Ehrenamtsstiftung