Für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung können ab sofort bis zum 31. Juli wieder Anträge gestellt werden. 750.000 Euro stehen zur Verfügung - bereitgestellt vom Freistaat Thüringen.

Erstanträge werden bis zum 30.06.2024 bevorzugt bearbeitet.
Vor einer Antragstellung lesen Sie bitte folgende Hinweise:

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung ruft insbesondere Erstantragsteller dazu auf, ihre Chance auf eine Förderung im Programm Aktiv vor Ort zu nutzen. Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an kleine Organisationen im ländlichen Raum mit Sitz in Thüringen. Erstanträge werden bis zum 30.06.2024 bevorzugt bearbeitet.

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus. Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner.

Förderschwerpunkt sind folgende Engagement-Bereiche:

  • Heimatmuseen und -vereine, Heimatforschung
  • Kirmes und Karneval
  • Brauchtum, Mundart, Literatur
  • Orts-, Regionalgeschichte, Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
  • Natur-, Landschafts-, Tier und Umweltschutz
  • Denkmalschutz, Ortsverschönerung
  • Kunst und Architektur
  • Musik, Volkstanz, Tracht
  • Ländliche Sportvereine

Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem lokalem Bezug berücksichtigt werden.

Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen.

Die Förderung beträgt einmalig maximal 5.000,- Euro pro antragstellender Organisation.

Das Förderprogramm beginnt ab sofort und ist bis zum 31.12.2024 befristet. Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 31.07.2024 gestellt werden.

Die Fördermittel können unter Umständen auch vor Fristende ausgeschöpft sein. 

Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement entsprechend den Förderzwecken gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Hierzu zählen für das Förderprogramm AKTIV VOR ORT folgenden Kosten:

  • Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
  • Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
  • Internet- & Telefonkosten
  • Büromaterial und Portokosten
  • Kosten für Pflichtversicherungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Anteilige Kosten für Miete, Pacht und Betriebskosten mit Projektbezug 
  • Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu einer Höhe von 1.000,- € netto gefördert.

Fördermittel können auch für bereits in diesem Jahr getätigte Ausgaben beantragt werden.


Bitte beachten Sie: Je konkreter Sie Ihre Vereinstätigkeit beschreiben, umso besser kann über Ihren Antrag entschieden werden. Ausgewählte Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise zu Presseartikeln (alternativ auch Leitbild oder Konzept) können das Bild Ihrer Vereinsarbeit vervollständigen.
 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Eingangsbestätigung versenden.

Erstanträge werden bis zum 30.06.2024 bevorzugt bearbeitet. Von Fragen zum Bearbeitungsstand bitten wir aufgrund der Antragsfülle abzusehen. Nach Entscheidung durch den Vergabeausschuss, erhält jeder Antragsteller eine schriftliche Information. 
 

Bitte beachten Sie: Der Antrag muss unterschrieben und postalisch eingereicht werden. 
An: Thüringer Ehrenamtsstiftung, Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt


Formular

Die bereitgestellten Formulare sind konzipiert für den Acrobat Reader DC. Diesen können Sie kostenlos aus dem Internet herunterladen. Bei einer Anwendung in einem Browser (Firefox, Chrome) oder anderer PDF-Viewer-Programme kann es zu Problemen kommen. Generell empfiehlt es sich bei browserbedingten Problemen mit einem PDF-Formular, dieses auf die Festplatte zu speichern und das Formular von dort aus mit dem Acrobat Reader zu öffnen.



Kontakt

Alexandra Müller
Fördermittelbearbeitung und Beratung
E-Mail: mueller(at)thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361/65 73 88 71


Unser Verein konnte endlich wieder ein gemeinsames Fest mit allen Helfern feiern, die jedes Jahr dafür sorgen, dass unser Freibad wieder öffnen kann. Wir haben sehr viele Engagierte, die alles geben beim Mauern, Putzen, Streichen, Hecken schneiden, Blumenbeete anlegen. Diese Personen haben einen Dank redlich verdient.
— Sina Burkhardt
Sport- und Badverein Sprottenaue e.V.

80 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer leben im ländlichen Raum. Vor allem die vielfältige Vereinslandschaft macht die Dörfer im Freistaat für die Einwohner so attraktiv. Diese Vereine wirken identitätsstiftend, gemeinschaftsfördernd und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Sie tragen maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger bei und können als Magnet für Rückkehrer wirken.

Mit unseren Förderprogrammen "Aktiv vor Ort" und "Lebenswelten gestalten" haben wir bereits viele hundert Vereine/Organisationen unterstützt. Was mit Hilfe der finanziellen Zuwendungen vor allem im ländlichen Raum Thüringens erreicht werden konnte, darüber informiert unsere neue Broschüre....

1195
Geförderte "Aktiv vor Ort" Projekte von 2021-2023
2696100
Gesamtsumme der Förderungen in €