Thüringens Ehrenamt bekommt erneut kräftigen Rückenwind: Nachdem im Rekordjahr 2025 bereits 998 Projekte mit insgesamt 2,5 Millionen Euro unterstützt werden konnten, steht diese gewaltige Summe auch 2026 wieder zur Verfügung, um bürgerschaftliches Engagement nachhaltig und unbürokratisch zu stärken.

Bewährtes System und neue Konditionen 
Nach der überaus erfolgreichen digitalen Premiere im Vorjahr, die zu einem Antragsplus von 148 % führte, setzen wir auch weiterhin auf die effiziente Abwicklung über unser Online-Förderportal. Um die Mittel noch gezielter einzusetzen, deckt die Förderung ab dieser Runde 90 % der förderfähigen Gesamtkosten ab (maximal 5.000 Euro pro Antragsteller). Das bedeutet: Es muss ein Eigenanteil in Höhe von 10% aufgebracht werden.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Antrag für das Förderprogramm Aktiv vor Ort stellen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits einen Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt haben, können Sie für diese Maßnahme keinen weiteren Antrag bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung stellen.

 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über unser Förderportal: www.portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits einen Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt haben, können Sie keinen zweiten Antrag bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung stellen.

Mit dem Förderprogramm unterstützen wir ehrenamtliches Engagement in Thüringen – besonders in kleineren Organisationen im ländlichen Raum.

Wichtig: Die Förderung kann ausschließlich für die eigene ehrenamtliche Tätigkeit beantragt werden.
Antragsberechtigt sind:

  • Eingetragene Vereine
  • Initiativen
  • Gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus
  • Organisationen ohne aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (nach dem 01.01.2023) benötigen eine Bestätigung der Gemeinwohlorientierung.

Organisationen ohne aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (nach dem 01.01.2023) benötigen eine Bestätigung der Gemeinwohlorientierung. 
Die ausgefüllte Gemeinwohlbescheinigung muss bei der Antragstellung im Förderportal (https://portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de) hochgeladen werden.

Die Gemeinwohlbescheinigung erhalten Sie bei Ihrer kommunalen Gebietskörperschaft vor Ort (Landratsamt, kreisfreie Stadt) oder der örtlichen Freiwilligenagentur, sofern diese in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft steht.

Ein Übersicht Ihrer Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:
Die Ehrenamtsbeauftragten
Thüringer Freiwilligenagenturen

Bitte beachten Sie: Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt keine Gemeinwohlbescheinigungen aus. Bitte laden Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene GWB im Förderportal hoch.

Quelle: https://thueringen.de/fileadmin/user_upload/TSK/Ehrenamt/00_RRL-ThuerEhrAG_idF_THStAnz_32-2025_barrfrei.pdf

Die Förderung beträgt 90 % der beantragten förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 5.000,- Euro pro Antragsteller.
Das bedeutet: Bei einer Förderung muss der Eigenanteil 10% betragen.

Das Förderprogramm läuft ab sofort bis zum 31.12.2026. Es kann einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 31.05.2026 ein Antrag gestellt werden. Auch Ausgaben, die bereits in diesem Jahr entstanden sind, können berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie: Die verfügbaren Mittel können bereits vor Ablauf der Frist ausgeschöpft sein.
 

Gefördert wird ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Förderzwecke gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Förderfähig sind unter anderem:

  • Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Kosten für die Würdigung Ehrenamtlicher
  • Vernetzungs- und Ehrungsveranstaltungen
  • Honorare für Referentinnen und Referenten
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen
  • Internet- und Telefonkosten
  • Büromaterial und Porto
  • Pflichtversicherungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsgewinnung
  • anteilige Miet-, Pacht- und Betriebskosten
  • Anschaffungen (bis zu 2.500 €)
  • Maßnahmen zur Digitalisierung (bis zu 2.500 €)

Nicht förderfähig sind zum Beispiel:

  • Alkohol
  • Übernachtungen
  • Personalkosten
  • GEMA-Kosten
  • Catering- und Gastronomiekosten

Wichtig: Die Ausgaben müssen dem ehrenamtlichen Engagement und dessen Umsetzung dienen. Kosten für die Ausübung eines Hobbys sind nicht förderfähig.
Je genauer Sie Ihre Vereins- oder Initiativarbeit beschreiben, desto besser kann Ihr Antrag geprüft werden. Hilfreich sind auch Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise auf Presseberichte (alternativ Leitbild oder Konzept).
 

Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wichtig: Nachträgliche Änderungen am Antrag sind nicht möglich.

Aufgrund der Vielzahl eingehender Anträge kann die Bearbeitung mehrere Monate dauern. Wir bitten Sie daher, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Über die Entscheidung des Vergabeausschusses informieren wir Sie über das Förderportal sowie per Mail.


  1. Anmelden im Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
    Sie haben in 2025 bereits einen Aktiv vor Ort Antrag gestellt: Klicken Sie auf Anmelden und melden sich mit Ihrer bisher genutzten E-Mail und Passwort an. 
    Als neuer Antragssteller klicken Sie auf Registrieren und Legen Ihre Zugangsdaten fest. Bitte speichern Sie Ihre Zugangsdaten ab.*
     
  2. Wählen sie danach das Förderprogramm Aktiv vor Ort aus.
     
  3. Geben Sie bitte Ihre Organisations- und Kontaktdaten ein. Ihre Organisation wird so in die Datenbank aufgenommen.
    Sie haben in 2025 bereits einen Antrag gestellt: Überprüfen Sie bitte Ihre Organisationsdaten auf Aktualität.
     
  4. Füllen Sie bitte die Selbstbeschreibung zu Ihrer Organisation aus.
    Beantworten Sie die weiteren Fragen zu Ihren Ehrenamtlichen.
     
  5. Antragstellung: Bitte laden Sie zuerst den Kostenplan herunter. Füllen Sie diesen aus und laden Sie ihn im Anschluss wieder hoch.
    Bitte beachten: Sie benötigen Microsoft Excel um den Kostenplan bearbeiten können.
     
  6. Bitte füllen Sie die Erläuterung zum Kostenplan aus. Damit beschreiben Sie Ihr Vorhaben gemäß Kostenplan.
     
  7. Laden Sie Ihre Vereinsdokumente (Freistellungsbescheid, Satzung oder Gemeinwohlbescheinigung) hoch.
     
  8. Bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.
     
  9. Senden Sie Ihren Antrag ab. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Ihrem Antrag nach dem Absenden per Mail.

    Sie stellen Ihren Antrag digital. Es werden keine postalischen Anträge von der Thüringer Ehrenamtsstiftung entgegengenommen.

*Nutzen Sie besser die E-Mail Adresse Ihres Vereines, statt einer privaten E-Mail Adresse. Die weitere Bearbeitung, ihre Abrechnung aber auch zukünftige Anträge
erfolgen über das Förderportal.


Beratung und Rückfragen

Für eine telefonische Beratung stehen wir Ihnen montags bis freitags von 9–11 Uhr sowie von 13–15 Uhr gerne zur Verfügung.
Ihre Fragen können Sie außerdem jederzeit per E-Mail direkt an Alexandra Müller oder Florian Thiersch richten. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, geben Sie bitte bei sämtlicher Korrespondenz IMMER die AvO-Nummer an.
Bitte antworten Sie nicht auf automatisch generierte E-Mails aus dem Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Kontakt
Alexandra Müller
Fördermittelbearbeitung und Beratung
E-Mail: mueller(at)thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361/65 73 88 71
Telefonische Beratung: montags bis freitags von 9–11 Uhr sowie von 13–15 Uhr

Kontakt
Florian Thiersch
Fördermittelbearbeitung und Beratung
Email: thiersch(at)thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Tel.: 0361/71 01 54 30
Telefonische Beratung:montags bis freitags von 9–11 Uhr sowie von 13–15 Uhr


Seit seinem Start im Jahr 2021 hat sich ‚Aktiv vor Ort‘ mit bereits über 2.500 geförderten Projekten zu einer unverzichtbaren Säule für Thüringens Vereinslandschaft entwickelt. Dass die Mittel stabil bei 2,5 Millionen Euro bleiben, ist ein kraftvolles Signal der Wertschätzung des Landes für das leidenschaftliche Engagement der Menschen vor Ort.
— Andreas Buehl
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Thüringer Ehrenamtsstiftung

80 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer leben im ländlichen Raum. Vor allem die vielfältige Vereinslandschaft macht die Dörfer im Freistaat für die Einwohner so attraktiv. Diese Vereine wirken identitätsstiftend, gemeinschaftsfördernd und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Sie tragen maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger bei und können als Magnet für Rückkehrer wirken.

Mit unseren Förderprogrammen "Aktiv vor Ort" und "Lebenswelten gestalten" haben wir bereits viele hundert Vereine/Organisationen unterstützt. Was mit Hilfe der finanziellen Zuwendungen vor allem im ländlichen Raum Thüringens erreicht werden konnte, darüber informiert unsere Broschüre....

2518
Geförderte "Aktiv vor Ort" Projekte von 2021-2025
5950000
Gesamtsumme der Förderungen in €