Ab sofort können wieder Anträge für unser Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ gestellt werden. Dafür steht von diesem Jahr an unser digitales Förderportal zur Verfügung. 

Die Förderung richtet sich wie bisher an gemeinnützige Organisationen und Initiativen vorwiegend im ländlichen Raum. Unterstützt werden vor allem Vorhaben in den Bereichen: Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Senioren, Inklusion, Umwelt- und Denkmalschutz sowie Dorferneuerung. Gefördert werden u. a. Maßnahmen zur Digitalisierung der Vereinsarbeit, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Pflichtversicherungen, Büro- und Verbrauchsmaterialien sowie die Würdigung freiwillig Engagierter. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro pro Antrag. Wichtig: Förderfähig sind auch Maßnahmen, die im Jahr 2025 bereits durchgeführt wurden oder noch geplant sind.

Anträge können nur noch in unserem digitalen Förderportal gestellt werden. Das Portal ist übersichtlich und speziell auf die Bedürfnisse der Thüringer Engagierten zugeschnitten: portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de 

Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. 

Wie stellt man einen Antrag?

Rufen Sie die Webseite: portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de auf und registrieren Sie sich. Tipp: Nutzen Sie besser die E-Mail Adresse Ihres Vereines, statt einer privaten E-Mail Adresse für die Registrierung.
Bitte speichern Sie Ihre Zugangsdaten ab. Die weitere Bearbeitung, ihre Abrechnung aber auch zukünftige Anträge erfolgen über das Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Bitte beachten Sie: Ihre Daten aus alten Anträgen (z.B. Aktiv vor Ort 2024) wurden nicht übernommen. Alle Antragsteller müssen sich neu im Förderprotal registrieren.
 

Wählen sie danach das Förderprogramm Aktiv vor Ort aus. Sie stellen Ihren Antrag digital. Es werden keine Anträge per Post mehr angenommen.

Bitte lesen Sie unsere Hinweise zum Antrag:

Ihre Organisation wird so in die Datenbank aufgenommen. Die weitere Bearbeitung, ihre Abrechnung aber auch zukünftige Anträge erfolgen über das Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Je konkreter Sie Ihre Vereinstätigkeit bzw. Vorhaben beschreiben, umso besser kann über Ihren Antrag entschieden werden. Ausgewählte Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise zu Presseartikeln (alternativ auch Leitbild oder Konzept) können das Bild Ihrer Vereinsarbeit vervollständigen. Beantworten Sie die weiteren Fragen zu Ihren Ehrenamtlichen.

Bitte beachten: Sie benötigen ein Programm mit dem Sie eine .excel Datei bearbeiten können. 

Füllen Sie Ihren Kostenplan aus und laden Sie ihn im Anschluss wieder hoch. Die sichtbaren Felder in der .excel werden automatisch im Förderportal übernommen.

Damit beschreiben Sie Ihr Vorhaben gemäß Kostenplan.

Wichtig: Förderfähig sind auch Maßnahmen, die im Jahr 2025 bereits durchgeführt wurden oder noch geplant sind.

Laden Sie ggf. Ihre Vereinsdokumente (Freistellungsbescheid, Satzung) im Förderportal hoch.

Bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Klicken Sie anschliessend auf absenden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Ihrem Antrag nach dem Absenden per Mail.

Hinweise zum Förderprogramm

Das Förderprogramm dient zur Stärkung des Ehrenamtes und richtet sich vorrangig an kleine Organisationen im ländlichen Raum mit Sitz in Thüringen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus. Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner. Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem lokalem Bezug berücksichtigt werden.
Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen.

Heimatmuseen und Heimatvereine
Heimatforschung, Orts- und Regionalgeschichte
Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
Denkmalschutz
Kirmes und Karneval
Brauchtum, Mundart, Literatur
Natur- und Umweltschutz
Tierschutz
Ortsverschönerung
Kunst, Kultur und Architektur
Musik, Volkstanz, Tracht
Brand- und Katastrophenschutz
Kinder- und Jugendarbeit

Die Förderung beträgt einmalig maximal 5.000,- Euro pro antragstellender Organisation.

Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 30.09.2025 gestellt werden. Die Fördermittel können unter Umständen auch vor Fristende ausgeschöpft sein. Fördermittel können auch für bereits in diesem Jahr getätigte Ausgaben beantragt werden. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2025 befristet.

Gefördert wird das ehrenamtliche Engagement entsprechend den Förderzwecken gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Hierzu zählen folgende Kosten:

  • Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
  • Kosten für Vernetzung und Ehrungsveranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
  • Internet- & Telefonkosten
  • Büromaterial und Portokosten
  • Kosten für Pflichtversicherungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Anteilige Kosten für Miete, Pacht und
  • Betriebskosten

Bitte beachten Sie: in diesem Jahr werden Anschaffungen bis zu einer Gesamthöhe von 2.500,- Euro gefördert. Ebenso verhält es sich mit Maßnahmen zur Digitalisierung.

Je konkreter Sie Ihre Vereinstätigkeit beschreiben, umso besser kann über Ihren Antrag entschieden werden. Ausgewählte Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise zu Presseartikeln (alternativ auch Leitbild oder Konzept) können das Bild Ihrer Vereinsarbeit vervollständigen.

NICHT FÖRDERFÄHIG sind z.B.:
Alkohol
Übernachtungen
Personalkosten
GEMA Kosten

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Ihrem Antrag nach dem Absenden per Mail. Von Fragen zum Bearbeitungsstand bitten wir aufgrund der Antragsfülle abzusehen. Nach Entscheidung durch den Vergabeausschuss werden Sie über das Förderportal benachrichtigt.

Kontakt
Alexandra Müller
Fördermittelbearbeitung und Beratung
E-Mail: mueller(at)thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361/65 73 88 71
Telefonische Beratung: 9 bis 15 Uhr

Kontakt
Florian Thiersch
Fördermittelbearbeitung und Beratung
Email: thiersch(at)thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Tel.: 0361/71 01 54 30
Telefonische Beratung: 9 bis 15 Uhr


Unser Verein konnte endlich wieder ein gemeinsames Fest mit allen Helfern feiern, die jedes Jahr dafür sorgen, dass unser Freibad wieder öffnen kann. Wir haben sehr viele Engagierte, die alles geben beim Mauern, Putzen, Streichen, Hecken schneiden, Blumenbeete anlegen. Diese Personen haben einen Dank redlich verdient.
— Sina Burkhardt
Sport- und Badverein Sprottenaue e.V.

80 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer leben im ländlichen Raum. Vor allem die vielfältige Vereinslandschaft macht die Dörfer im Freistaat für die Einwohner so attraktiv. Diese Vereine wirken identitätsstiftend, gemeinschaftsfördernd und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Sie tragen maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger bei und können als Magnet für Rückkehrer wirken.

Mit unseren Förderprogrammen "Aktiv vor Ort" und "Lebenswelten gestalten" haben wir bereits viele hundert Vereine/Organisationen unterstützt. Was mit Hilfe der finanziellen Zuwendungen vor allem im ländlichen Raum Thüringens erreicht werden konnte, darüber informiert unsere neue Broschüre....

1520
Geförderte "Aktiv vor Ort" Projekte von 2021-2024
3450000
Gesamtsumme der Förderungen in €