Förderung von Landesverbänden

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch bevor Sie Ihren Antrag für die Förderung von Landesverbänden stellen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über unser Förderportal: www.portal.thueringer-ehrenamtsstiftung.de

Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich.

Mit der Förderung unterstützen wir ehrenamtliches Engagement in Thüringen. Antragsberechtigt sind:

  • Thüringer Landesverbände

Ein Landesverband ist eine regionale öffentliche Körperschaft, die überörtliche Aufgaben für mehrere Kreise und kreisfreie Städte bündelt und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung handelt.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Kreisverbände und Teilorganisationen
  • politische Parteien und Organisationen
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände

Eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (nach dem 01.01.2023) ist vorzulegen und bei der Antragstellung im Förderportal hochzuladen.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Intensität, der Dauer und den Anforderungen an die Ehrenamtlichen. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen die Reichweite, die Mitgliederzahl sowie die Wirkung des Landesverbandes. 

Die Förderung beträgt 100 Prozent der beantragten förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 4.000,00 Euro pro Antrag.

Ein Antrag kann einmal jährlich pro Landesverband vom 01.05.2026 bis zum 30.09.2026 gestellt werden. Auch Ausgaben, die bereits in diesem Jahr entstanden sind, können berücksichtigt werden.

Hinweis: Die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,00 Euro können bereits vor Ablauf der Frist ausgeschöpft sein.

Gefördert wird ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Förderzwecke gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung:

  • Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen und zur Werbung neuer Mitglieder (maximal 1.000,00 Euro)
  • Anschub und Etablierung neuer innovativer Formen des Engagements in Thüringen durch die landesweiten Untergliederungen (z. B. Kreisverbände) (1.500,00 Euro bis 4.000,00 Euro)
  • Spezielle Qualifizierung und Fortbildung von Multiplikatoren, wie z. B. im Hospiz, im Weißen Ring, bei den Grünen Damen, etc. (2.000,00 Euro bis 4.000,00 Euro)
  • besondere Auszeichnungsveranstaltungen zur Wertschätzung und Würdigung (maximal 1.000 Euro)

Förderfähig sind unter anderem:

  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Druck von Flyern oder Werbematerial)
  • Anteilige Mietkosten (z. B. für die Jubiläumsveranstaltungen am Veranstaltungsort)
  • Kosten für die Würdigung Ehrenamtlicher / Wertschätzung (z. B. Gutscheine, Blumen, Präsente)
  • Vernetzungs- und Ehrungsveranstaltungen
  • Honorare für Referenten/-innen (maximal 600,00 Euro pro Referent/-in pro Tag)
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Aufwandsentschädigungen für freiwillig Engagierte
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen

Nicht förderfähig sind unter anderem: 

  • unverhältnismäßig hohe Ausgaben für Catering, Gastronomie und alkoholische Getränke
  • GEMA-Kosten

Wichtig: Die Ausgaben müssen dem ehrenamtlichen Engagement und dessen Umsetzung dienen.

Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wichtig: Nachträgliche Änderungen am Antrag sind nicht möglich.

Wir werden den Antrag so schnell wie möglich bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es dabei aufgrund der Vielzahl eingehender Anträge und Anfragen zu Verzögerungen kommen kann. Wir sind bemüht, zeitnahe Förderzusage zu erstellen und bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Über die Entscheidung des Vergabeausschusses informieren wir Sie über das Förderportal sowie per Mail.

Die weitere Kommunikation erfolgt digital. Sollten Sie eine Förderzusage erhalten, nutzen Sie für Anfragen, Dokumentenübermittlung sowie die Vorlage des Verwendungsnachweises bitte ausschließlich unser Förderportal.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Förderportal XFound.

Während des Antragsprozesses ist eine Vorlage für den einzureichenden Kostenplan herunterzuladen. Dieser muss ausgefüllt und im Anschluss wieder hochgeladen werden. Zur Bearbeitung benötigen Sie das Programm Microsoft Excel.

Je genauer Sie Ihre Vereins- oder Initiativarbeit (im Bereich „Selbstbeschreibung“ oder als „Anlage zum Antrag“) beschreiben, desto besser kann Ihr Antrag geprüft werden. Hilfreich sind auch Links zu Ihrem Onlineauftritt oder Verweise auf Presseberichte (alternativ Leitbild oder Konzept). 

Im Bereich „Anlagen zum Antrag“ ist außerdem der Freistellungsbescheid hochzuladen.


Beratung und Rückfragen

Ergeben sich weitere Fragen bei der Antragstellung, stehen wir für eine telefonische Beratung dienstags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr gerne zur Verfügung.

Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, geben Sie bitte bei sämtlicher Korrespondenz die in der Eingangsbestätigung genannte Projektnummer (LV-00…) an.

Bitte antworten Sie nicht auf automatisch generierte E-Mails aus dem Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Kontakt
Karolin Liewald
Fördermittelbearbeitung und Finanzen
E-Mail: liewald@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361 71 01 54 33

Kontakt
Doreen Werner
Fördermittelbearbeitung und Finanzen
E-Mail: werner@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
Telefon: 0361 26 28 98 40