Versicherung im Ehrenamt

Über die Versicherungen der Thüringer Ehrenamtsstiftung, die bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit gegen Unfall- und Schadensrisiken schützt.

Ehrenamt ist selbstlos und spontan. Oft entsteht es aus einer aktuellen gesellschaftlichen Schieflage heraus, wie das plötzliche und überwältigende Engagement der Nachbarschaftshilfen während der Corona-Krise eindrücklich zeigt. Es wird schnell da angepackt, wo Hilfe benötigt wird. Dann kann es vorkommen, dass bestimmte Initiativen nicht durch einen kommunalen Träger oder eine gemeinnützige Organisation versicherungstechnisch abgesichert sind.

Über Haftungs- und Unfallrisiken sowie Versicherungsschutz im Ehrenamt besteht generell große Unsicherheit. Das Problem des Versicherungsschutzes im Ehrenamt hat viele Facetten, die für den einzelnen Bürger, aber auch für Vereine und Initiativen oft schwer zu durchschauen sind.

Aus diesen Gründen gibt es seit Jahren die Thüringer Ehrenamtsversicherung, die bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit gegen Unfall- und Schadensrisiken schützt. Seit 2008 hat sich die Zusammenarbeit der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit der SV Sparkassen Versicherung bewährt.

FAQ

Bin ich in meinem „klassischen“ Ehrenamt versichert? 
Sie erhalten automatisch gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn Sie die Kommune, Kirche oder Wohlfahrtspflege in deren Aufgabenbereich unterstützen. Das betrifft beispielsweise auch Schöffen bei Gericht oder Helfer*innen bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Versichert sind Unfälle während der ehrenamtlichen Tätigkeit und für die Dauer des Hin- und Rückweges zwischen Wohn- und Einsatzort. 

Ist ein privat genutzter Umweg auf dem Weg zum Ehrenamt weiterhin versichert?
Ein privat genutzter Umweg, z.B. über den Bäcker, beeinträchtigt den Versicherungsschutz bereits. Folgekosten bleibender Schäden müssen hier meist von den Betroffenen selbst getragen werden. 

Bin ich als Mitglied eines Vereins in meinem Ehrenamt versichert? 
Vereine sind nicht verpflichtet, ehrenamtliche Helfer*innen zu versichern. Informieren Sie sich deshalb über die Versicherungssituation Ihres Vereins. Beschäftigungsähnliche Tätigkeiten wie das regelmäßige Trainieren einer Mannschaft sind in den meisten Fällen sogar über Ihre gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die meisten Vereine schließen eine Gruppenversicherung (Unfall, Haftpflicht) ab und benennen hier alle möglichen Vereinsaktivitäten. Hat der Verein keinen Versicherungsschutz und deckt auch die private Versicherung den Fall nicht ab, so können Sie auf den Versicherungsschutz des Landes Thüringen zurückgreifen.

Wann ist ein selbstorganisiertes Ehrenamt versichert?
Wenn Sie kurzfristig und selbstorganisiert ein Ehrenamt aufnehmen, beispielsweise ein Tandem mit einer oder einem Geflüchteten, ohne dabei über eine Trägerorganisation tätig zu werden, sollten Sie abklären, ob Sie eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung haben. Sie sollten dabei unbedingt prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung auch ehrenamtliche Tätigkeiten mit absichert, denn oftmals werden verantwortliche Tätigkeiten wie die Leitung eines Vereins vom Versicherer ausgeschlossen.
Grundsätzlich gilt: Die private Versicherung hat stets Vorrang. Sollte diese den Schutz verneinen, so können Sie eventuell auf Versicherungen der Trägerorganisation oder Einsatzstelle zurückgreifen.

Bin ich im Rahmen eines Freiwilligendienstes versichert?
Personen, die sich in Freiwilligendiensten engagieren, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen folgende Freiwilligendienste:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
  • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“
  • Kinder bleiben weiterhin in der Familienversicherung und müssen sich nicht selbst gesetzlich  krankenversichern.

Was ist versichert?
Der Haftpflichtversicherungsvertrag versichert das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko von ehrenamtlich Tätigen bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen aller Art. Voraussetzung ist, dass diese ihr Engagement im Freistaat Thüringen ausüben bzw. dass deren Engagement vom Freistaat Thüringen ausgeht (z. B. Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen, Aktionen usw.). 

Wer ist nicht versichert?

  • Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität)
  • Gefälligkeitshandlungen (z. B. Einkaufen für die kranke Nachbarin) oder familiäre Hilfe (z. B. Pflege eines Familienangehörigen)
  • Arbeitnehmer*innen, Praktikanten*innen, Aushilfen
  • Betreute, Teilnehmer*innen an Veranstaltungen usw., die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind
  • Vereine, Organisationen, Institutionen usw., für die das Engagement erbracht wird

Welche Leistungen sind versichert?

  • 2.000.000 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
  • 100.000 EUR für Vermögensschäden

Schadensbeispiele
Die privat organisierte Selbsthilfegruppe „Menschen mit Diabetes“ trifft sich zu einem Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines Gruppenmitglieds. Eine Mitinitiatorin zerbricht versehentlich eine teure Meißner Porzellanleuchte. Die Geschädigte macht Schadensersatzansprüche gegenüber der Verursacherin geltend.

Die Leiterin einer privat organisierten außerschulischen Lerngruppe „Kreativ“ ist nicht in Reichweite, als ein Kind einem anderen mit einer Schere schweren körperlichen Schaden zufügt. Die Leiterin der Gruppe wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.

Was ist versichert?
Der Unfallversicherungsvertrag versichert das persönliche Unfallrisiko von ehrenamtlich Tätigen bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinigungen aller Art. Voraussetzung ist, dass diese ihr Engagement im Freistaat Thüringen ausüben bzw. dass deren Engagement vom Freistaat Thüringen ausgeht (z. B. Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen, Aktionen usw.).

Was ist nicht versichert?

  • Personen, für die anderweitiger gesetzlicher oder privater Unfallversicherungsschutz besteht
  • Gefälligkeitshandlungen (z. B. Einkaufen für die kranke Nachbarin) oder familiäre Hilfe (z. B. Pflege eines Familienangehörigen)
  • Arbeitnehmer*innen, Praktikanten*innen,         Aushilfen
  • Vereine, Organisationen, Institutionen usw., für die das Engagement erbracht wird
  • Welche Leistungen sind versichert?
  • bis 50.000 EUR bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung
  • 175.000 EUR bei 100 % Invalidität
  • 10.000 EUR im Todesfall
  • 2.000 EUR für Zusatz-Heilkosten (subsidiär)
  • 1.000 EUR für Bergungskosten (subsidiär)

Schadensbeispiele
Die Initiative „Kinderhilfe für den Balkan“ organisiert einen Hilfstransport. Der Fahrer des LKW wird in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt und stirbt.

Eine Mitarbeiterin des Projektes „Nachbarschaftshilfe selbst organisiert“ koordiniert eine Informationsveranstaltung. Während ihrer Präsentation auf einer Bühne stolpert sich über ein Kabel des Beamers und fällt die Bühne herunter. Sie erleidet einen komplizierten Trümmerbruch im Bein. Die Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft beeinträchtigt. 

Diese Informationen finden Sie auch in unserer kleinen Broschüre.


Ihre Ansprechpartner:innen zu Haftpflicht- und Unfallversicherung

Thomas Klett
Vertriebsbevollmächtigter Firmen
Telefon: 0151 / 12569018
Mail: thomas.klett@sparkassenversicherung.de  


Claudia Ehrhardt 
Vertriebsbevollmächtigte Firmen  
Telefon: 0170 / 1882881 
Mail: claudia.ehrhardt@sparkassenversicherung.de 


Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt 
Vertragspartner: 
SV SparkassenVersicherung 
Organisationsdirektion Thüringen - Vertrieb Sparkasse 
Bonifaciusstraße 18, 99084 Erfurt