Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Organisationen aus den Bereichen Soziales, Umwelt- und Tierschutz, Denkmalschutz, Traditions-, Kultur- und Heimatpflege, Geflüchteten- und Integrationshilfe, Nachbarschaftshilfe, Katastrophenschutz u. a., die ihre Satzungszwecke im Ehrenamt erfüllen sowie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nur zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke unterhalten.
Bitte beachten Sie: Vereine, Einrichtungen und Organisationen aus den Bereich Sport sowie der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht antragsberechtigt. Informationen zur Energie-Nothilfe für diese Organisationen finden Sie beim Landessportbund Thüringen sowie Thüringer Landesverwaltungsamt.
Die Energie-Nothilfe ist eine finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Vereine zur Bewältigung oder Abmilderung der existenzbedrohenden finanziellen Notlage bezüglich der gestiegenen Energiekosten. Berücksichtigt werden Kosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets und Kohle.
Die Energie-Nothilfe ist eine finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Organisationen zur Bewältigung oder Abmilderung der existenzbedrohenden finanziellen Notlage bezüglich der gestiegenen Energiekosten. Berücksichtigt werden Kosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets und Kohle.
Die Energie-Nothilfe wird gewährt, wenn der Antragsteller aufgrund der Energiekrise und damit verbundener gestiegener Betriebskosten außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar seine Existenz bedrohen.
Sowohl die außergewöhnliche Belastung als auch die Existenzbedrohung müssen auf die Folgen der Energiekrise seit dem 1. März 2022 zurückzuführen sein.
Antragsberechtigt sind privatrechtlich organisierte, gemeinnützige Vereine und Organisationen (aus den Bereichen Soziales, Umwelt- und Tierschutz, Denkmalschutz, Traditions-, Kultur- und Heimatpflege, Geflüchteten- und Integrationshilfe, Nachbarschaftshilfe, Katastrophenschutz u. a.) unabhängig von ihrer Rechtsform, die nicht wirtschaftlich tätig sind. Sie müssen ihren Sitz in Thüringen haben und mit einer Bescheinigung des Finanzamtes die Gemeinnützigkeit nachweisen (Freistellungsbescheid).
Maßgeblich für die Berechnung der Energie-Nothilfe ist die Differenz zwischen dem Verbrauch für Neben- und Betriebskosten des Jahres 2019 gegenüber Verbrauch und Abrechnung des Jahres 2022. Die Höhe der Energie-Nothilfe beträgt bis zu 90 v.H. der Differenz.
Ein Antrag auf die Energie-Nothilfe kann ab sofort bis zum 30. November 2023 bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung, 99096 Erfurt, Löberwallgraben 8, gestellt werden. Die Stiftung stellt Antragsformulare zur Verfügung.
Bitte reichen Sie folgende Dokumente zusammen mit Ihrem Antrag ein:
Monika Weise
Telefon: 0361 710154 30
Mail: weise@thueringer-ehrenamtsstiftung.de