Träger freiwilliger ehrenamtlicher Arbeit

Träger freiwilliger ehrenamtlicher Arbeit sind

  • juristische Personen des Privatrechts, die als gemeinnützig anerkannt sind, wie z. B. eingetragene Vereine (e. V.) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder privatrechtliche Stiftungen,
  • Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften,
  • alle kommunalen Gebietskörperschaften und der Freistaat Thüringen
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts und
  • alle eventuellen weiteren vom Thüringen Jahr anerkannten Träger.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch ehrenamtlich Tätige, die nicht in
der Organisation eines Trägers engagiert sind, sondern z. B. in der Nachbarschaftshilfe bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen ein Thüringer Ehrenamtszertifikat erhalten können.