Rahmenbedingungen zur Durchführung des Thüringen Jahres
Erarbeitet von der Fachgruppe Thüringen Jahr
Inhaltsverzeichnis
Gleichstellungsklausel
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesen Rahmenbedingungen gelten jeweils in weiblicher und in männlicher Form.
1. Vorbemerkungen
Freiwilliges bürgerschaftliches Engagement, getragen vom mündigen, die Geschicke des Gemeinwesens verantwortlich mitgestaltenden Bürger, ist eine wichtige Säule der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.
Bürgerschaftliches Engagement muss jedoch gelernt und gelebt werden, und zwar von Generation zu Generation von neuem.
Für junge Menschen bedeutet es, dass sie gesellschaftliche "Lernorte" brauchen, die es ihnen ermöglichen, sich zu engagieren und einzubringen.
Das Thüringen Jahr bietet ihnen dazu die Möglichkeit.
Es führt die verschiedenen bereits existierenden Freiwilligenjahre, das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr, unter einem Dach zusammen.
Das Thüringen Jahr wird insbesondere in folgenden Bereichen durchgeführt:
- Soziales,
- Gesundheit,
- Jugend,
- Familie,
- Sport,
- Kultur,
- Bau- und Bodendenkmalpflege,
- Natur- und Umweltweltschutz.
Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Thüringen Jahres bilden das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres vom 17. Juni 2002 (BGBl. I Nr. 48) und das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres vom 17. Juni 2002 (BGBl. I Nr. 48)
Die Förderung des Thüringen Jahres erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Durchführung des Thüringen Jahres vom 5. Dezember 2003 (ThürStAnz Nr. 1/2004), mit Änderungen vom 9. August 2004 (ThürStAnz Nr. 34/2004).
2. Ziele
Das Thüringen Jahr soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich für Thüringen zu engagieren, sich für das Gemeinwesen einzubringen und dabei gleichzeitig etwas zu lernen. Dieser Bildungsprozess wird pädagogisch begleitet.
Insbesondere soll das Thüringen Jahr
- der Persönlichkeitsentwicklung dienen, indem es ermöglicht,
- gesellschaftliches, vor allem freiwilliges soziales Engagement zu leben und verantwortungsbewusstes soziales und politisches Handeln zu lernen,
- Verantwortungsbewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt zu wecken sowie zum Handeln für Natur und Umwelt zu ermutigen,
- kulturelles Interesse zu vertiefen,
- die eigenen Begabungen, Erfahrungen und Kompetenzen zu erkennen und für andere weiterzuentwickeln, zugleich aber auch die eigenen Grenzen zu erfahren,
- sich der Verantwortung für sich selbst, für andere und für das Gemeinwohl bewusst zu werden,
- selbstständig mit neuen Situationen umzugehen, was zur Stärkung des Selbstbewusstseins beitragen soll,
- Schlüsselqualifikationen und -kompetenzen zu erwerben,
- allgemeine Werte wie Humanität, Solidarität, Toleranz, Antirassismus und Demokratie zu vermitteln sowie Empathie, Tatkraft, Kreativität, Flexibilität und Unternehmergeist zu stärken.
- Das Thüringen Jahr soll darüber hinaus
- die soziale Integration unterstützen, Hilfestellung bei der persönlichen Lebensplanung einschließlich des Angebotes der Berufsorientierung geben,
- Einblicke in gesellschaftspolitische, ökologische, ökonomische, soziale und interkulturelle Zusammenhänge gewähren,
- einen Beitrag zur Verbesserung des sozialen Klimas in unserer Gesellschaft leisten,
- ermöglichen, Freiräume in der Gesellschaft zur Mitwirkung und Entwicklung von Eigeninitiative zu nutzen.
3. Struktur
3.1 Träger
Das Thüringen Jahr wird von anerkannten Trägern (vgl. Pkt. II der Richtlinie zur Durchführung des Thüringen Jahres) durchgeführt.
Träger des Thüringen Jahres sollten in der Regel mindestens 20 Einsatzplätze mit einem pluralen Einsatzfeldangebot vorhalten.
Der Träger ist zuständig für das finanzielle, organisatorische und fachliche Management zur Durchführung des Thüringen Jahres.
Das bedeutet:
- Erstellung und Fortschreibung einer fachlichen Konzeption zur Durchführung des Thüringen Jahres,
- zweckentsprechende Planung, Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung der finanziellen Mittel,
- organisatorische Abwicklung eines geregelten Bewerbungsverfahrens,
- Koordination und vertragliche Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Träger, Einsatzstelle und Teilnehmern,
- pädagogische Begleitung der Teilnehmer innerhalb und außerhalb der Seminare durch pädagogische Fachkräfte in der Regel mit einem Schlüssel von 1 : 40,
- Organisation und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminare,
- Ausstellung der Teilnehmerausweise, Teilnahmebescheinigungen und Zeugnisse,
- Absicherung der Verwaltungstätigkeit,
- Bereitstellung adäquater Arbeitsräume und Arbeitsmittel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte,
- Akquirierung neuer Einsatzstellen,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Die pädagogischen Fachkräfte bilden die tragende Säule im Thüringen Jahr. Bei ihnen fließen alle Informationen zusammen. Über die pädagogischen Fachkräfte wird die Durchführung des Thüringen Jahres, insbesondere die Qualität der pädagogischen Begleitseminare, gesteuert.
3.2 Einsatzstelle
Die Einsatzstelle ist Tätigkeits- und Lernort der Teilnehmer des Thüringen Jahres. Einsatzstellen für das Thüringen Jahr sind derzeit:
- Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege und Betreuung, Rehabilitation und medizinischen Versorgung,
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienbildung, Alten- und Behindertenhilfe,
- Einrichtungen der Kunst, der Kultur und des Sportes,
- Einrichtungen der Bau- und Bodendenkmalpflege,
- Einrichtungen des Natur- und Umweltschutzes.
Eine Erweiterung der Einsatzstellen sollte angestrebt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Träger und Einsatzstelle regelt ein Vertrag.
3.3 Teilnehmer
Teilnehmen können junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht in Ausbildung, Studium oder Beschäftigung sind.
4. Prozess
4.1 Verlauf
Das Thüringen Jahr dauert in der Regel zwölf Monate (vom 1. September des laufenden Jahres bis zum 31. August des darauf folgenden Jahres).
Um insbesondere für Schüler, die keine Lehrstelle gefunden haben, sowie für Ausbildungs- und Studienabbrecher einen späteren Teilnahmebeginn zu gewährleisten, ist eine zeitlich versetzte Durchführung möglich. Die Mindestdauer des Thüringen Jahres beträgt sechs Monate.
Dem Thüringen Jahr geht ein Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren voraus.
Zu Beginn des Thüringen Jahres erhalten die Teilnehmer eine vertragliche Vereinbarung, einen Teilnehmerausweis und eine vorläufige Teilnahmebescheinigung.
Neben der praktischen Arbeit in der Einsatzstelle finden pro Jahr mindestens 25 Seminartage in Form von Block- und Einzelseminaren statt.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Thüringen Jahres eine Bescheinigung.
Diese Bescheinung enthält:
- Angaben zu persönlichen Daten,
- Dauer des Einsatzes,
- Angaben zur Einsatzstelle.
Auf Wunsch kann den Teilnehmern ein Zeugnis ausgestellt werden, in dem ihnen der Träger zusätzlich die im Thüringen Jahr erlernten Kompetenzen und Kenntnisse bestätigt.
Beratungen von am Thüringen Jahr interessierten jungen Menschen erfolgen direkt durch die Träger des Thüringen Jahres und durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung.
4.2 Träger
4.2.1 Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren
In Vorbereitung eines neuen Zyklusses des Thüringen Jahres ist Anfang des Kalenderjahres die Stellenkapazität und der individuelle Bedarf der Einsatzstellen festzustellen.
Der Träger fertigt eine Übersicht über das Anforderungsprofil und die Möglichkeiten seiner Einsatzstellen an und strebt eine optimale Besetzung der Einsatzstellen unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen und Erfordernissen der Einsatzstelle und der persönlichen Eignung des Bewerbers an.
Die Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren werden von den zuständigen pädagogischen Fachkräften des Trägers in Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen durchgeführt.
Spezielle Informationen zum Bewerbungsverfahren können bei den jeweiligen Trägern nachgefragt werden.
Die pädagogischen Fachkräfte sichten die Bewerbungsunterlagen und treffen eine Vorauswahl.
Dabei sollten berücksichtigt werden:
- Motivation, Eignung, Wünsche und Interessen der Bewerber,
- regionale Anbindung und mögliche Fahrverbindungen,
- Erfordernisse und Möglichkeiten der Einsatzstelle,
- Berücksichtigung des Gender Mainstreaming,
- bereits absolvierte Praktika, vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen.
Vor der Entscheidung erhalten die Bewerber alle wichtigen Informationen über die Arbeitsaufgaben und die zu erwartenden Belastungen. Darüber hinaus erhalten sie die Möglichkeit, die vorgeschlagene Einsatzstelle zu besuchen und gegebenenfalls zu hospitieren oder einen Probetag zu absolvieren.
Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren endet mit den Vertragsabschlüssen.
4.2.2 Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle
Nach Prüfung der fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen durch den Träger wird bei positivem Votum einer Einrichtung die Anerkennung als Einsatzstelle ausgesprochen und ein entsprechender Vertragsabschluss getätigt.
Dem Träger obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Thüringen Jahres in den Einsatzstellen.
Der Träger ist Service- und Beratungsstelle für die Einsatzstelle. Das bedeutet für den Träger des Thüringen Jahres:
- regelmäßige Besuchskontakte, mindestens einmal im Jahr,
- Beratung und Unterstützung in Konflikt- und Problemsituationen,
- Informationen über rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen,
- fachliche Anleitung und Unterstützung der Ansprechpartner in den Einsatzstellen,
- Überprüfung der Einhaltung der mit der Einsatzstelle vertraglich verabredeten Standards,
- Einbeziehung der Einsatzstelle in konzeptionelle Weiterentwicklungen.
4.2.3 Pädagogische Begleitung
Die pädagogische Begleitung der Teilnehmer erfolgt durch pädagogische Fachkräfte des Trägers und durch Anleiter/Betreuer in der Einsatzstelle.
Bei Neueinstellung von Fachkräften zur Umsetzung des Thüringen Jahres ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium in einer geeigneten Fachrichtung mit Zusatzkenntnissen der Pädagogik vorzuweisen.
Die pädagogische Begleitung wird als Begleitung außerhalb der Seminare und in den Seminaren wahrgenommen.
Kernstück der pädagogischen Begleitung ist die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Seminaren.
Hier werden persönliche, arbeitsfeldbezogene, soziale, gesellschaftspolitische und ethische Fragen thematisiert und sowohl die individuelle Situation der Teilnehmer als auch Interaktionsprozesse in der Seminargruppe und die aktuelle gesellschaftliche Realität einbezogen.
Die Seminare sind Ort und Rahmen, wo Austausch und Reflexion der Praxiserfahrungen durch die Teilnehmer stattfinden. Durch die Mitgestaltung der Seminarinhalte und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sichtweisen, Fähigkeiten und Grenzen wird soziales Lernen in der Gruppe und damit auch die soziale Kompetenz der jungen Menschen gefördert.
Dabei stellt der Träger sicher:
- ein schriftliches Konzept der pädagogischen Begleitung mit Angaben zu Zielen, Inhalten und Methoden und deren regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung,
- die Durchführung von mindestens 25 Bildungstagen, wovon das Einführungs- und Abschlussseminar und mindestens ein Zwischenseminar aus fünf zusammenhängenden Tagen besteht.
- ausreichende Rahmenbedingungen, wie z. B. das Vorhalten geeigneter Seminarräume, Möglichkeiten der Visualisierung von Seminarinhalten und angemessene Unterbringungsmöglichkeiten,
- die Leitung der Seminare und die Teilnehmerbetreuung erfolgen durch mindestens eine pädagogische Fachkraft,
- bei über 25 Seminarteilnehmern den verbindlichen Einsatz einer weiteren Begleitperson (Teamer),
- die Partizipation der Teilnehmer an der inhaltlichen Gestaltung, der Vorbereitung und Durchführung.
Die pädagogische Begleitung der Teilnehmer außerhalb der Seminare umfasst zum einen die individuelle Betreuung durch die pädagogischen Fachkräfte des Trägers und zum anderen die fachliche Begleitung durch die Anleiter/Betreuer der Einsatzstelle (vgl. Pkt. 4.3).
Die individuelle Betreuung durch die pädagogische Fachkraft des Trägers beinhaltet die Beratung und Unterstützung der Teilnehmer bei
- der Klärung und Lösung von persönlichen Problemen und Konflikten in der Einsatzstelle und
- der persönlichen und beruflichen Lebensplanung.
4.2.4 Finanzmanagement
Der Träger des Thüringen Jahres sichert die Planung, Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung der finanziellen Mittel durch den Einsatz entsprechender Fachkräfte als Unterstützung der pädagogischen Begleitung in diesem Bereich ab.
Grundlage dafür bildet ein Kosten- und Finanzierungsplan, der u. a. Fördermittel des Bundes, des Landes, der Europäischen Union und ggf. anderer Zuwendungsgeber berücksichtigt.
Fördermittel des Landes sind für
- das Thüringen Jahr in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kultur, Schule, Bau- und Bodendenkmalpflege und Sport bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH und
- das Thüringen Jahr in den Bereichen der Nachhaltigen Entwicklung sowie Natur- und Umweltschutz bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
zu beantragen.
In den Verträgen mit den Einsatzstellen sind u. a. die Modalitäten bezüglich der finanziellen Beteiligung der Einsatzstellen an den im Zusammenhang mit der Durchführung des Thüringen Jahres entstehenden Kosten zu regeln.
Darüber hinaus abzuschließende Verträge mit den Teilnehmern regeln u. a. Modalitäten der Erstattung.
Über die Ausgaben der finanziellen Mittel sind, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, Verwendungsnachweise zu führen und bei der Abrechnung der Fördermittel den zuständigen Stellen vorzulegen.
4.3 Einsatzstelle
Die Tätigkeit der Teilnehmer in der Einsatzstelle erfolgt auf der Grundlage eines mit dem Träger abgestimmten Tätigkeitsprofils.
Den verantwortlichen Anleitern/Betreuern in der Einsatzstelle obliegt es, die Teilnehmer des Thüringen Jahres unter Beachtung der unter Pkt. 1 genannten gesetzlichen Vorgaben, dem Jugendschutzgesetz und den entsprechenden Arbeitsschutzbestimmungen schrittweise an die während des Einsatzes zu verrichtenden Tätigkeiten heranzuführen.
Dabei gewährleistet die Einsatzstelle:
- die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes im Tätigkeitsbereich,
- Ansprechpartner und Anleiter/Betreuer für die Teilnehmer,
- fachliche Anleitung und Unterstützung und pädagogische Begleitung während der Tätigkeit vor Ort,
- Sicherung der Aufsichtspflicht,
- ggf. Bereitstellung von Arbeitsschutzbekleidung und Unterkunft,
- in Abstimmung mit dem Träger Anmeldung zur Haftpflichtversicherung bzw. Berufsgenossenschaft,
- Wahrnehmung der Dienstaufsicht, wie Einhaltung der Arbeitszeit,
- Freistellung für Seminare und Urlaub usw.,
- Einbeziehung in Dienst- und Teamberatungen,
- auf Wunsch der Teilnehmer eine schriftliche Einschätzung der Tätigkeit und erlernten Kompetenzen und Kenntnisse,
- Einhaltung des Datenschutzes.
Zur Unterstützung der Arbeitsabläufe im Team werden die Teilnehmer in die Arbeitsabläufe und Arbeitszeitregelungen der Einrichtung integriert.
4.4 Teilnehmer
Die Teilnehmer des Thüringen Jahres unterliegen der Dienstaufsicht der Einsatzstelle und der Fachaufsicht des Trägers.
Ihre Rechte und Pflichten sind im Vertrag zwischen Träger und Teilnehmer festgelegt.
Die Teilnehmer im Thüringen Jahr unterstützen die Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen im Team und ersetzen nicht eine hauptamtliche Fachkraft in der Einsatzstelle.
Sie werden in die Arbeitsabläufe und Arbeitszeitregelungen der Einsatzstelle integriert, was für die Teilnehmer u. a. bedeutet:
- Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit,
- Ab- und Rückmeldung bei Dienstgängen,
- Information der Einsatzstelle bei Arbeitsunfähigkeit,
- Abstimmung der Urlaubs- und Seminarplanung,
- ggf. Einbringung von Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen.
Ein vorzeitiges Ausscheiden des Teilnehmers ist vertraglich zu regeln.
Während ihres Einsatzes lernen die jungen Menschen, Verantwortung zu übernehmen. Sie erhalten die Möglichkeit, kreativ zu sein, sich persönlich auszuprobieren sowie persönliche Fähigkeiten und Eignungen zu erfahren.
Im Rahmen der begleitenden Seminare sollen die Teilnehmer mit neuem Wissen und Können vertraut gemacht werden, die Praxis reflektieren sowie erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten verarbeiten und vertiefen.
5. Ergebnis
Die Ergebniskontrolle erfolgt
- trägerintern und
- über die Sachberichte zum Ende des Thüringen Jahres.
Die Sachberichte der Träger im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung werden nach einer einheitlichen Gliederung erstellt.
Die Auswertung der Sachberichte ist Grundlage der Überprüfung der Planung und Durchführung des Thüringen Jahres.
Statistische Erhebungen, insbesondere der Stammdatenerfassungen, erfolgen im Rahmen der Förderung durch
- die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbH und
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.
Die Ergebniskontrolle dient unmittelbar der konzeptionellen Weiterentwicklung des Thüringen Jahres, der Überprüfung dieser Rahmenbedingungen und für Planungsprozesse auf Landes- und Bundesebene.


