Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen

16.07.2007 12:00

Der Deutsche Bundestag beschloss Ende letzter Woche in dritter Lesung das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements". Wenn der Bundesrat das Gesetz im September passieren lässt – was erwartet wird - ist die größte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts der letzten Jahre beschlossene Sache. Veränderungen betreffen unterschiedliche Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements. So werden unter anderem Übungsleiter und Spender von gemeinnützigen Organisationen in Zukunft besser gestellt.

Weitere Infos und Stellungnahmen verschiedener Organisationen unter http://www.b-b-e.de/./index.php?id=1303