Übungsleiterfreibetrag doch nicht rückwirkend?
Der Bundesrat will voraussichtlich Ende September abschließend über das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" abstimmen. Über die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen der damit verbundenen Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags ist indes Unsicherheit entstanden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Erhöhung des steuerfreien Betrags von jährlich 1.848 auf 2.100 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gelten. Spitzenverbände der Krankenkassen, der "Deutschen Rentenversicherung Bund" und die "Bundesagentur für Arbeit" sind allerdings der Ansicht, dass eine rückwirkende Änderung rechtlich nicht möglich ist. Dies geht aus einer Stellungnahme der Organisationen zum Thema hervor.
Weitere Infos unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
