Gesetze zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJG)

Wer einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst leisten möchte, kann dies im sozialen oder ökologischen Bereich tun, zum Beispiel neben den klassischen sozialen Einsatzstellen im Bereich der Jugendarbeit des Sports, im kulturellen Bereich - in Bibliotheken, Museen oder Musikinitiativen - oder im Bereich der Denkmalpflege. Es ist jetzt auch möglich, den Freiwilligendienst außerhalb Europas zu absolvieren. Neu ist auch, dass der Freiwilligendienst direkt im Anschluss an den Schulabschluss geleistet werden kann und ein Mindestalter nicht mehr vorgeschrieben wird. Der freiwillige Dienst kann im Inland über die zwölf Monate hinaus um weitere sechs Monate verlängert werden.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle des Zivildienstes einen 12-monatigen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst bei einem dafür anerkannten Träger leisten. Diese Anerkennung der Träger eines FSJ / FÖJ -gleich ob für Dienste im Inland oder im Ausland - erfolgt über die Zuständigen Landesbehörden (Ministerien / Senate).