Thüringer Ehrenamtsversicherung - Vertragsunterzeichnung am 16. April 2008

22.04.2008 17:41

Thüringer Landesregierung, Thüringer Ehrenamtsstiftung und der Sparkassenverband SparkassenVersicherung setzen mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung - mit der Ermunterung zum freiwilligen Engagement in unserer Gesellschaft.

Mit dem Haftpflichtversicherungsvertrag stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung einen risikogerechten Versicherungsschutz für die persönliche gesetzliche Haftpflicht für ehrenamtlich Tätige im Freistaat Thüringen bei Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen aller Art. Der Freistaat Thüringen will mit der Landesversicherung vor allem rechtlich unselbstständigen Initiativen und Vereinigungen Versicherungsschutz gewähren. Er geht davon aus, dass rechtlich selbstständige Vereinigungen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Mit dem Unfallversicherungsvertrag stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung einen risikogerechten Versicherungsschutz für die Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige im Freistaat Thüringen bei Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinigungen aller Art.