Oft keine Informationen trotz Informationsfreiheit
2009 haben sich 69 Bürger an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gewandt. Sie sahen ihr »Recht auf freien und voraussetzungslosen Informationszugang« nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) jeweils in einem konkreten Fall verletzt. Durch das Anfang 2006 in Kraft getretene Gesetz wird jedem Bürger voraussetzungslos ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes eingeräumt. Wie Schaar in seinem Tätigkeitsbericht darlegt, bemühten sich im Berichtszeitraum viele Bundesbehörden um Transparenz und »wendeten das IFG in diesem Sinne geradezu vorbildlich an«. In manchen Verwaltungen werde das IFG aber »nach wie vor vom Grundsatz her abgelehnt und deswegen nur angewendet, soweit es unumgänglich ist«. Das geht aus dem vorgelegten »Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2008 und 2009« (Bundestags Drucksache (17/1350) hervor. »Wir sind noch weit entfernt von einer Kultur der Offenheit«, stellte Schaar laut Frankfurter Rundschau fest. Er zeige sich durchaus beeindruckt, welche Kreativität, die deutschen Behörden und Verwaltungen an den Tag legen, wenn sie Bürger daran hindern wollen, in ihre Akten Einsicht zu nehmen.
Bericht unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/013/1701350.pdf
