Sozialministerium: Unfallsversicherungsschutz für Ehrenamtliche erweitert
07.01.2009 00:18
Der Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte wird durch das reformierte Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) erweitert und gilt nun unter bestimmten Voraussetzungen auch für "beauftragte Ehrenamtsträger" in gemeinnützigen Organisationen.
http://www.bmas.de/ (PDF)
