Vergabe von Rettungsdienstleistungen

04.06.2010 08:08

Erstmals hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) über die Anwendbarkeit des Europarechts bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen entschieden. Das berichtet Alexander Hübner, Rechtsanwalt und Partner bei Haver & Mailänder, in seinem Gastbeitrag. Die EU-Kommission hatte gegen die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und den Freistaat Sachsen geklagt. Diese Gebietskörperschaften hätten gegen die Verpflichtung zur Anwendung der EU-Vergaberichtlinie 2004/18 verstoßen, weil sie Aufträge über Rettungsdienstleistungen mit mehrjähriger Vertragsdauer und einem Volumen von jeweils mehreren Millionen Euro vergeben hatten, ohne dass die Durchführung der Vergabeverfahren zuvor bekannt gemacht worden war. Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen fällt, so der EuGH im Urteil vom 29.4.2010, nicht grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich der Vergaberichtlinie heraus.

Gastbeitrag Alexander Hübner unter
http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2010/06/nl11_huebner.pdf