Neues Portal »Hilfen für Helfer«
Seit dem 1. Januar 2007 ist das Gesetz »Hilfen für Helfer« in Kraft. Das Gesetz gewährt Steuererleichterungen für freiwillige Helferinnen und Helfern im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sowie für Bürgerinnen und Bürger, die steuerbefreite Körperschaften, z.B. Stiftungen, durch eine Spende unterstützen oder selber eine Stiftung gründen. Zu diesem Gesetz hat nun das Finanzministerium ein neues Internet-Portal eingerichtet, mit dem weitere Informationen zu den steuerrechtlichen Erleichterungen für Engagierte angeboten werden. Beispielsweise gibt es umfangreiche Informationen zur Übungsleiter- und zur Ehrenamtspauschale sowie zu weiteren steuerlichen Begünstigungen des Ehrenamtes.
Portal unter
http://www.hilfen-fuer-helfer.de/lp/hilfen__fuer__helfer/node.html
